Das Steuerrecht wird jährlich vom Gesetzgeber angepasst. Ab Januar 2019 gibt es Neues zum Umsatzsteuerrecht, zur Körperschaftssteuer, aber auch Entlastungen für Familien oder umweltbewusste Arbeitnehmer.
Steuerliche Entlastung von Familien
Der Kinderfreibetrag steigt ab 2019 um 192 Euro auf 7620 Euro. 2020 steigt er weiter um den gleichen Betrag. Außerdem wird das Kindergeld um 10 Euro je Kind erhöht. Für jeden Steuerpflichtigen steigt außerdem der Grundfreibetrag in zwei Schritten: Im Jahr 2019 auf 9168 Euro und 2020 auf 9408 Euro.