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29. Mai 2024
Bundeskabinett beschließt Rentenpaket II

Bundeskabinett beschließt Rentenpaket II

Das Bundeskabinett hat das Rentenpaket II verabschiedet – nach langen Streitigkeiten zwischen den Koalitionspartnern. Kernpunkte sind die Festschreibung des Rentenniveaus bei 48% und die Einführung der sogenannten Aktienrente. Versicherer drängen nun auf die Reform der privaten Altersvorsorge.

Um das Rentenpaket II war ein Zwist zwischen SPD und FDP entbrannt, nun wurde es am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet. Alle strittigen Punkte sind allerdings nicht geklärt, so könnte es im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch zu Änderungen kommen. Allerdings soll die Reform bereits am 05.07.2024 im Bundesrat beraten werden.

Laut Rentenpaket sollen die Renten auch künftig im Einklang mit den Löhnen steigen. Dazu soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2039 bei 48% festgeschrieben werden. Des Weiteren soll als einer der weiteren Hauptinhalte ein Generationenkapital – die sogenannte Aktienrente – eingerichtet werden. Hierzu investiert der Staat kreditfinanziert in Aktien. Es ist geplant, mit 12 Mrd. Euro zu beginnen und das Volumen jährlich zu erhöhen, sodass im Jahr 2030 dann ein Kapitalstock von etwa 200 Mrd. Euro erreicht wird. 

Versicherer drängen auf Reform der privaten und betrieblichen Altersvorsorge

Kritik an dem Rentenpaket II gibt es von verschiedenen Seiten, so auch vonseiten der Versicherer. „Die Festschreibung des Rentenniveaus bis 2039 und die Fixierung auf 48% bedeuten Belastungen für die jüngere Generation”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Sozialversicherungsabgaben und Steuern werden dadurch in den kommenden Jahren steigen. Um den Renteneintritt der „Babyboomer“ abzufangen, kommt das Generationenkapital zu spät.” Eine stärkere Kapitaldeckung künftiger Rentenansprüche begrüßt der Versichererverband zwar, ist aber vom Konzept des Generationenkapitals nicht überzeugt und hofft nun auf eine baldige Reform der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge. Die Versicherer sprechen sich dabei unter anderem für die Fortführung einer geförderten privaten Altersvorsorge sowie für ein Opt-Out-Modell in der betrieblichen Altersversorgung aus. (bh)

 

Bild: © Freddie– stock.adobe.com

 

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