Die zentrale Frage lautet dabei: Welcher bAV-Anbieter kann in den Vermittler-Anbieter-Beziehungen die meisten Geschäftsanteile („Share of Wallet“) auf sich vereinen? Dabei kann jeder teilnehmende Makler und Mehrfachvertreter maximal 100% auf drei bAV-Anbieter sowohl in der Direktversicherung, der Unterstützungskasse als auch in der Pensionskasse verteilen.
Den Bericht zum AssCompact AWARD 2013 – bAV aus AssCompact 10/2013 lesen Sie hier.
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