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13. Dezember 2023
AfW-Vorstand zu Provisionsverbot und Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler

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AfW-Vorstand zu Provisionsverbot und Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler

AfW-Vorstand zu Provisionsverbot und Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler

EU-Kleinanlegerstrategie, Provisionen, Weiterbildung: Wie sind bei diesen Themen die Perspektiven für Finanzanlagenvermittler? Und was ist in dem Bereich in Sachen Konsolidierung zu erwarten? AfW-Vorstand Frank Rottenbacher hat sich diesen und weiteren Fragen gestellt.

Interview mit Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sowie Vorstand GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
Herr Rottenbacher, in der Diskussion um die EU-Kleinanlegerstrategie geht es oft um den Versicherungsmakler, um seine Vergütung und den Begriff der Unabhängigkeit bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. Was ist aber mit dem Finanzanlagenvermittler?

Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO werden unter diese Richtlinie fallen. Das hat uns das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt. In der Richtlinie selbst werden Regelungen mit der Thematik „Unabhängigkeit“ nur in Bezug auf Versicherungsvermittler benutzt, nicht aber in Bezug auf Finanzanlagenvermittler.

Es heißt einerseits, Provisionen spielen in der Fondsvermittlung gar nicht mehr so die große Rolle, andererseits heißt es auch, dass ein Provisionsverbot einen Zulauf zu Haftungsdächern bringen würde. Was stimmt?

Das Thema „Provisionen in der Fondsvermittlung“ wird erst mit der Evaluierung der Retail Investment Strategy in Bezug auf Vergütungsfragen wieder interessant. Die soll drei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen. Sollte es zu einem flächendeckenden Provisionsverbot kommen, würde das aber auch die Vermittler unter einem Haftungsdach treffen. Deswegen sehe ich das nicht als „Fluchtmöglichkeit“. Auch für Finanzanlagenvermittler gilt: Sollte es zu einem Provisionsverbot kommen, dann müssten diese alternative Vergütungsmodelle einführen, also zum Beispiel Betreuungspauschalen, Honorare oder Gebühren für ihre Dienstleistungen.

Für den beratungsfreien Vertrieb soll es laut Entwurf ein Provisionsverbot geben. Wer ist davon betroffen und kann dies in irgendeiner Weise auch beratende Vermittler treffen?

Hier geht es um „execution only“. Davon werden Trading-Plattformen besonders betroffen sein, die ja auch schon in Brüssel Sturm gegen diese Regelung laufen. Wenn die EU möchte, dass für Verbraucher der Zugang zum Kapitalmarkt einfacher und günstiger ist, dann ist dieser Vorschlag in der Tat sehr kritisch zu hinterfragen. Denn einen für die Verbraucher gebührenfreien Zugang zum Kapitalmarkt zu kippen, macht wenig Sinn. Vermittler sehe ich hier nicht besonders betroffen. Execution only ist für Finanzanlagenvermittler eher die Ausnahme. Die Berichterstatterin des EP, Frau Yon-Courtin hat sich daher sehr ablehnend gegen ein solches Provisionsverbot ausgesprochen. Mal sehen, wie die einzelnen Fraktionen dazu stehen. Die S&D Fraktion (mit der SPD) hat sich leider bereits ablehnend gegenüber dem Bericht von Frau Yon-Courtin geäußert.

 
Ein Interview mit
Frank Rottenbacher