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22. Oktober 2020
„Bei Großbauprojekten gilt es viele spezielle Risiken zu berücksichtigen“

„Bei Großbauprojekten gilt es viele spezielle Risiken zu berücksichtigen“

Schon kleinste Ungenauigkeiten in Beratung oder Planung von Bauprojekten können gravierende Folgen für Architekten und Bauplaner haben. Dies macht den Versicherungsschutz umso wichtiger. Um spezifisch beraten zu können, ist auf Maklerseite Spezialwissen gefragt, auch über die reine Versicherungslehre hinaus.

Interview mit Daniel Jerlich, Geschäftsführer der pisa Versicherungsmakler GmbH
Herr Jerlich, die pisa Versicherungsmakler GmbH hat sich auf die Absicherung der Bauplanungsbranche spezialisiert. Wie setzt sich Ihr Kundenstamm denn zusammen?

Wir betreuen überwiegend Bauplanungsbüros, also Architekten, Beratende Ingenieure sowie Generalplaner. Aber auch andere branchennahe Unternehmen mit besonderem Versicherungsbedarf wie zum Beispiel Kanalsanierungsunternehmen befinden sich in unserem Portfolio. Zu unseren Kunden gehören Einzelkämpfer genauso wie internationale Großbüros.

Welchen Versicherungsbedarf haben Architekten, Beratende Ingenieure und Generalplaner und worin liegen die besonderen Schwierigkeiten bei deren Risikoabsicherung?

Allen gemein ist, dass deren größter Absicherungsbedarf bei der Berufshaftpflichtversicherung liegt. Die Schwierigkeit besteht darin, nicht nur im Vorfeld der Risikoabsicherung das exakte Berufsbild des Versicherten genauestens zu erfassen, sondern auch landestypische Besonderheiten und Anforderungen an den Versicherungsschutz zu erfüllen.

Bei größeren Ingenieurgesellschaften, für die wir auch internationale Versicherungsprogramme koordinieren, gilt das Augenmerk den nationalen Besonderheiten, wie wir sie zum Beispiel in Frankreich mit der sogenannten „assurance R. C. décennale“ haben. Aber auch in anderen europäischen Ländern und anderswo auf der Welt gibt es für alle an Bauplanungs­projekten beteiligten Unternehmen zum Teil sehr spezielle und für uns in Deutschland untypische Vorgaben.

Welche Risiken gilt es speziell bei Großbauprojekten im Blick zu haben?

Bei Großbauprojekten gilt es viele spezielle Risiken zu berücksichtigen. Das entscheidende dabei ist jedoch, diese nicht getrennt voneinander zu bewerten, sondern in ihrer Gesamtheit. Denn es kann durchaus wechselseitig zu einer Steigerung des Gesamtrisikos kommen. Die Gefahr ist, dass hieraus dann auch zusätzliche, gegebenenfalls auch existenzbedrohende Kostenrisiken für den Auftraggeber oder den Bauherren resultieren können. Zum Beispiel ein enormer wirtschaftlicher Schaden für den Bauherren, weil das Bauvorhaben zeitlich verspätet fertiggestellt wird und die Nutzung des Gebäudes erst zeitlich verzögert erfolgen kann.

Apropos Großprojekte: Wie bewerten Sie ein Großprojekt wie den Berliner Flughafen oder auch den Bau der Hamburger Elbphilharmonie; sind solche Projekte mit all den Verschiebungen noch versicherbar?

Bei Großbauplanungsvorhaben setzt sich der Trend nach einer globalen Risikoabsicherung aller Beteiligten weiter fort. Bei diesen sogenannten Baukombi-Versicherungen gelten alle am Projekt beteiligten Unternehmen mit ihren jeweiligen Leistungen mitversichert, unabhängig davon, ob sie den planerischen oder den ausführenden Part übernehmen. Der Versicherungsschutz einer solchen Deckung, oftmals auch als All-Risk-Police bezeichnet, umfasst neben sämtlichen Haftpflicht­risiken auch das Bauleistungsrisiko. Um damit den von Ihnen erwähnten „Verschiebungen“ Rechnung zu tragen, sind solche Deckungen auch zum Beispiel um „Verzögerungsschäden“ erweiterbar.

Unzählige Bauordnungen, Bauplanungs-, Bauordnungs-, Bauvertragsrecht – wie kompliziert ist die Materie?

Lassen Sie es mich einmal am Beispiel unserer geschätzten Kollegen Rechtsanwälte veranschaulichen. Zweifelsohne kann jeder Anwalt alle seine Mandanten in den unterschiedlichsten Rechtsfragen beraten. Aber nur der Fachanwalt, der sich ausschließlich auf einen bestimmten Zweig, zum Beispiel Bau-/Architektenrecht konzentriert, kennt die Besonderheiten dieses sehr speziellen Berufsstandes. Bezogen auf die Assekuranz ist das vergleichbar. Um hier Versicherungskunden, in unserem Fall Bauplanungs­büros, also Architekten, Beratende Ingenieure sowie Generalplaner, in aller Tiefe und mit allen Facetten vernünftig bzw. spezifisch beraten zu können, muss man sich über viele Jahre hinweg durchaus auch ein spezielles Wissen über die reine Versicherungslehre hinaus aneignen. Darüber hinaus ist die regelmäßige Weiterbildung unseres Mitarbeiterteams immens wichtig, um stets up to date zu bleiben.

Gibt es passende Versicherungslösungen auf dem Markt?

Grundsätzlich ja, soweit es die breite Masse betrifft. Die Zahl der Anbieter in diesem Segment ist zwar in den vergangenen Jahren etwas gewachsen, nach wie vor aber im Vergleich zu anderen Branchen stark begrenzt. Dort wo wir – weg vom Standard – individuelle, besondere Versicherungslösungen oder Ergänzungen der Bedingungswerke benötigen, sind die Gesellschaften am Markt zwischenzeitlich zum Glück auch wieder durchaus flexibler geworden, wenn man ihnen die Anforderungen an den Versicherungsschutz vorgibt.

Auch im Baubereich haben moderne Technologien längst Einzug gehalten, womit auch das Cyberrisiko steigt. Wie steht es um das Risikobewusstsein Ihrer Kunden bei diesem Thema?

Durch die zunehmende Digitalisierung auch in der Bauplanungsbranche hat das Risikobewusstsein nach unserer Einschätzung deutlich zugenommen. Architekten und Beratende Ingenieure sehen sich heute nicht zuletzt auch bei der Teilnahme an BIM-Projekten neuen und zusätzlichen Herausforderungen ausgesetzt. BIM (Building Information Modeling) ist ein computergestützter Prozess, der den „Lebenszyklus“ eines Gebäudes abbildet.

Inwieweit bekommt denn nun auch die Bauplanungsbranche die Auswirkungen der Krise zu spüren? Und wie macht sich das bei Ihren Kunden bemerkbar?

Bisher nahezu überhaupt nicht. Klar erwarten unsere Kunden zum Teil eine Auftragsdelle und somit auch Einbrüche bei den Umsätzen im kommenden Jahr. Dennoch ist im Allgemeinen die Stimmung (noch) gut. Was wir spüren, ist ein größerer Bedarf an Rechtsberatung – insbesondere wenn es um die rechtssichere Ausgestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen mit Blick auf durch die Corona-Pandemie bedingte, mögliche Verschiebungen von Fristen und Terminen geht. Hierbei unterstützen wir unsere Kunden, indem wir über unser umfangreiches Netzwerk an spezialisierten Baurechtsanwälten Hilfe organisieren.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 10/2020 und in unserem ePaper.

Bild oben: © Michael Rosskothen – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Daniel Jerlich