Für die bAV bricht in Zeiten, die vom grassierenden Coronavirus geprägt sind, eine schwierige Phase an: Arbeitgeberfinanzierte bAV gerät in Zeiten von Kurzarbeit an ihre Grenzen. Arbeitnehmer können sich die Beiträge für ihre bAV-Verträge teilweise nicht mehr leisten und müssen beim Versicherer Freistellungen oder Stundungen beantragen. Doch auch in dieser wirtschaftlich angespannten Situation ist ein Blick auf diesen grundsätzlich bedeutsamen Bereich lohnend, der für viele Maklerbetriebe eine der profitabelsten Sparten darstellt.
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- Artikel aus AssCompact 05/2020
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Sophia Tannreuther, tannreuther@bbg-gruppe.de, 0921 75758–23
Inhalt und Konzeption
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Bild: © Gina Sanders – stock.adobe.com
Ein Artikel von
Dr. Christian Durchholz
Sophia Tannreuther
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