Die gesetzliche Pflegeversicherung hat 2022 große Verluste verbucht. Bei 2,2 Mrd. Euro lag letztes Jahr das verbuchte Defizit (AssCompact berichtete: Milliardendefizit bei der Pflegeversicherung zum Jahresende). Gleichzeitig werden immer mehr Menschen pflegebedürftig und die Kosten steigen. Die Ampel-Koalition will bei der problematischen Lage für alle Beteiligten Abhilfe schaffen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat nun einen Gesetzentwurf verfasst, in dem er verlauten lässt, die Beiträge der sozialen Pflegeversicherung erhöhen zu wollen – und zwar zum 01.07.2023. Ab 2024 ist dann eine Erhöhung des Pflegegeldes geplant. Ursprünglich hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dem Lauterbachs Entwurf vorliegt, über die Pläne berichtet.
Pflegeversicherungsbeiträge sollen erhöht werden
Konkret sollen die Beiträge zum Start der zweiten Jahreshälfte um 0,35 Prozentpunkte steigen – „zur Sicherung der finanziellen Stabilität der sozialen Pflegeversicherung im Sinne einer Absicherung bestehender Leistungsansprüche und im Rahmen dieser Reform vorgesehener Leistungsanpassungen“, zitiert das RND das Papier. Aktuell liegen die Beiträge bei 3,05% des Bruttoeinkommens – für Kinderlose bei 3,4%.
Als Hintergrund für die Pläne nennt das Gesundheitsministerium die demografische Entwicklung, höhere Ausgaben für die Eigenanteilsreduzierung in der Pflege und hohe Kosten wegen Pandemiemehraufwendungen. Es sei „unumgänglich“, dass die Einnahmen in der Pflegeversicherung verbessert werden. Es solle sichergestellt werden, dass die Pflegeversicherung auch weiterhin Pflegebedürftige und Pflegepersonen, insbesondere pflegende Angehörige, wirksam unterstützen könne.
Pflegegelderhöhung 2024
Um die häusliche Pflege zu stärken, will Lauterbach außerdem zum 01.01.2024 das Pflegegeld um 5% erhöhen, ebenso die Pflegesachleistungen, die von Betroffenen je nach Pflegegrad beantragt werden können. Laut Ministerium soll dem „Trend zu steigenden Eigenanteilen“ noch stärker entgegengewirkt werden. Bei den Leistungszuschlägen zur Reduzierung der von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile in der vollstationären pflegerischen Versorgung ist eine Erhöhung von fünf bis zehn Prozentpunkten angedacht – ebenfalls ab dem 01.01.2024.
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