Viele Urlauber wollen auf Nummer sicher gehen und entscheiden sich für eine Reisegepäckversicherung. Bei der Auswahl des bestmöglichen Schutzes empfiehlt es sich, genau hinzuschauen. Doch was zählt überhaupt zum Reisegepäck, welchen zusätzlichen Schutz bietet eine entsprechende Police, wie sieht eine optimale Absicherung aus und welche Tarife bieten die besten Leistungen? Das Analysehaus Franke und Bornberg hat Produkte mit Reisegepäckversicherungen verglichen und die Ergebnisse vor Kurzem in einem Blogbeitrag präsentiert.
Reisegepäckversicherung bietet zusätzliche Absicherung
Hausratgegenstände außerhalb der eigenen Wohnung sind im Rahmen der Außenversicherung der Hausrat gegen Grundgefahren wie etwa Feuer, Leitungswasser oder Sturm abgesichert. Reisegepäckversicherungen bieten zusätzliche Abdeckung bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigungen während des Gewahrsams eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder Gepäckaufbewahrung, bei einfachem Diebstahl, Raub, Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung, bei Transportmittelunfällen, Unfällen der versicherten Person sowie höherer Gewalt.
Schutz von mitgeführten Gegenstände und Wertsachen?
Zum Reisegepäck gehören sämtliche Dinge, die unterwegs mitgeführt werden. Hier gilt es zu beachten, dass Reisegepäckpolicen die Absicherung der mitgeführten aufbewahrten Sachen unterschiedlich regeln. So können beispielsweise Wertsachen, Ausweisdokumente, Seh- und Gehhilfen, Rollstühle, elektronische Geräte wie Mobiltelefone sowie der Inhalt von Hand- und Tragetaschen ausgeschlossen sein. Teilweise wird nur der Zeitwert ersetzt. Die Leistungshöhe lässt sich oft individuell festlegen.
Wer sollte mitversichert sein? Was ist bei Entfernung und Reisedauer zu beachten?
Neben dem Versicherungsnehmer und Familienangehörigen können in den Versicherungsschutz namentlich Lebenspartner und deren Kinder aufgenommen werden. Wie Christian Monke, Bereichsleiter Analyse der Franke und Bornberg GmbH, in seinem Blogbeitrag schreibt, sollte eine optimale Absicherung über eine Reisegepäckversicherung folgende Kriterien umfassen: das Alleinreisen der Mitversicherten, keine Forderung einer Mindestreiseentfernung, keine Forderung einer Mindestreisedauer und keine Begrenzung einer Höchstreisedauer.
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