Tiny Houses stehen für reduzierte, nachhaltige und kreative Wohnkonzepte. Sie bieten eine bis zu 50 Quadratmeter große Wohnfläche auf Rädern und damit auch entsprechende Mobilität. Doch auch in kleinen mobilen Wohndomizilen können Gefahren wie Schneedruck, Erdbeben und Ähnliches große Auswirkungen haben. Hierfür bietet die Ostangler Brandgilde (OAB) entsprechenden Versicherungsschutz. Mit der neuen „Mobilheimversicherung“ lassen sich mobile Wohndomizile wie dauerhaft fest stehende privat oder beruflich genutzte oder zu Wohnzwecken vermietete Wohnwagen (zugelassene oder abgemeldete Standwohnwagen), Mobilheime und Chalets, Bauwagen, Zirkuswagen und Wohncontainer sowie Tiny Houses und alternative Wohnobjekte absichern.
Hausrat- und Wohngebäudeschutz kombiniert
Die Police kombiniert Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zu einer pauschalen Versicherungssumme. Versichert sind dabei das im Versicherungsschein angegebene Objekt mit dem dazugehörigen Inventar, dem fest verbundenen Zubehör, dem dort befindlichen Hausrat sowie sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befindliche, feststehende Nebengebäude. Im Grundpaket besteht Schutz bis zu 30.000 Euro. Der Schutz ist erweiterbar um je 10.000 Euro auf bis 200.000 Euro.
Zum abgesicherten Hausrat zählen Sachgegenstände, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Ausgenommen ist zum Beispiel Hausrat in Vorzelten mit verschiebbarem Gestänge und/oder ohne Wintertauglichkeit.
Absicherung für An- und Zubauten
Versicherungsschutz besteht für alle fest mit dem versicherten Objekt verbundenen und nach den Regeln der Technik errichteten An- und Zubauten. Bei einem Wohnwagen sind dies insbesondere das Schutzdach, das Dauerstandzelt, der Fußboden, die Terrassen, die Sat-Anlage und Solar- und Photovoltaik-Anlagen, wenn diese mit dem Objekt fest verbunden sind, mit einem Selbstbehalt von 150 Euro je Schaden.
Überschwemmung, Schneedruck und Lawinen
Abgedeckt sind in der Mobilheimversicherung zudem Gefahren wie Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht lässt sich zusätzlich abschließen, sofern erwünscht. (tk)
Bild: © Irkingwer – stock.adobe.com
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