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27. Mai 2014
Wie der BVK den zukunftsfähigen Vermittler sieht

Wie der BVK den zukunftsfähigen Vermittler sieht

Der BVK verankert den ehrbaren Versicherungskaufmann als Leitbild, fordert seine Mitglieder auf, den BVK-Verhaltenskodex umzusetzen und will flexible Vergütungsformen für Vermittler. Das waren die Leitthemen der BVK-Jahreshauptversammlung in der vergangenen Woche.

Die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verabschiedeten auf der Jahreshauptversammlung am 22.05.2014 einstimmig den Leitantrag des Präsidiums „Der ehrbare Versicherungskaufmann – tragende Säule eines neuen Berufsbildes“. Mit diesem Leitantrag will der BVK die Neupositionierung des Berufsstands, der unter einem schlechten Image leidet, erreichen. Mit dem Leitbild verbindet der Vermittlerverband insbesondere drei Komponenten, die für alle Vermittlertypen gelten sollen: Erstens das unbedingte und nachprüfbare Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute, wie sie der vom BVK initiierte gleichnamige Verein verkörpert, zweitens den Nachweis einer Qualifizierung, wie sie in den Weiterbildungsverpflichtungen der vom BVK mitgegründeten Brancheninitiative „gut beraten“ vorgesehen ist und drittens das Selbstverständnis der Vermittler als selbstbewusste und eigenverantwortlich handelnde Unternehmer.

Aus all dem resultiert für den BVK, dass der Vermittler neuen Zuschnitts als ein souverän handelnder und verhandelnder Kaufmann auftritt, der die Verhandlungen mit seinen Geschäftspartnern auf Augenhöhe führt und jegliche gesetzgeberische Eingriffe in seine unternehmerische Freiheit ablehnt, insbesondere Provisionsbegrenzungen, Verlängerung der Stornohaftungszeit und verbraucherfeindliche Bürokratisierung.

Verhaltenskodex des BVK

Ein weiterer wichtiger Punkt des BVK-Leitantrags ist die Verpflichtung aller BVK-Mitglieder auf einen Verhaltenskodex bzw. Compliance-Regeln, die neben der selbstverständlichen Einhaltung von Recht und Gesetz kaufmännische Gepflogenheiten und die faire Wahrung von Kundeninteressen beinhalten. Der BVK verlangt in diesem Zusammenhang von seinen Mitgliedern die Befolgung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und die Beachtung von Kundenbedürfnissen, insbesondere bei Abwerbungen und Umdeckungen. Der BVK-Verhaltenskodex versteht außerdem Beratung und Betreuung im Antrags-, Leistungs- und Schadensfall als miteinander untrennbare Vermittlertätigkeiten, deren Vergütungshöhe die Unabhängigkeit der unternehmerischen Entscheidungen wahren soll.

Flexibilität der Vergütung

Angesichts der Tatsache, dass Versicherungsunternehmen alternative Vertriebswege wie Banken, Struktur- sowie Internetvertrieb nutzen und damit parallele Produktwelten schaffen, werden die Versicherungskaufleute ihrer Exklusivität in der Vermittlung von Versicherungen beraubt. Das reflektiert der BVK in seinem Leitantrag und setzt sich daher für eine konsequente Umsetzung eines neuen Vermittlerbildes ein, dem flexible Vergütungsformen offenstehen müssen. Der BVK fordert in der Realisierung seines neuen Vermittlerbildes beim notwendigen Umbau des Geschäftsmodells auch die Vergütungsformen flexibel für den unternehmerischen Vermittlerbetrieb zu gestalten.