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5. August 2015
VHV: Unfallversicherung mit Besserstellungsgarantie
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VHV: Unfallversicherung mit Besserstellungsgarantie

Die VHV hat die Leistungen ihrer Unfallversicherung erweitert. Bestandteil ist nun beispielsweise die Besserstellungsgarantie oder der Schutz gegen alle Vergiftungen auch für Jugendliche ab 14 Jahren.

In der neu aufgestellten VHV Unfallversicherung ist die Besserstellungsgarantie nun Bestandteil des Exklusiv-Bausteins. Sollten Kunden bei ihrem vorherigen Versicherungsanbieter in einzelnen beitragsfreien Leistungsmerkmalen bessere Konditionen im Bereich Unfallversicherung erhalten haben, dann wird die VHV ihr Angebot auf das gewohnte Niveau aufbessern.

Zudem kann der Unfalltarif VHV KLASSIK GARANT nun ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden. Eine Bewilligung ist somit unabhängig von Vorerkrankungen oder sonstigen medizinischen Werten und so grundsätzlich für jeden erhältlich. Neu ist auch der Schutz gegen alle Vergiftungen, der jetzt auch für Jugendliche und Erwachsene über 14 Jahren gilt. Und passiert dem Kind doch einmal etwas, dann können Eltern die Rooming-In-Leistung in Anspruch nehmen, ohne selbst Krankenhaustagegeld abgeschlossen zu haben. Diese ermöglicht es Angehörigen, im selben Zimmer mit dem Kind aufgenommen zu werden, um stets in der Nähe des Schützlings bleiben zu können.

Des Weiteren erhalten Unfallgeschädigte Geldleistungen bereits vor der abschließenden Feststellung der Invalidität und müssen nicht erst die finale Einstufung des behandelnden Arztes abwarten, die oftmals Monate in Anspruch nehmen kann. (ad)