AssCompact suche
Home
Sachwerte
22. März 2017
Vermittler kritisieren Angebot an hochwertigen Sachwertanlagen

Vermittler kritisieren Angebot an hochwertigen Sachwertanlagen

Finanzanlagevermittler beklagen laut dem aktuellen AfW-Vermittlerbarometer das mangelnde Angebot an vertriebsfähigen geschlossenen Finanzanlagen. Dass sie sich von der Vermittlung dieser lange Zeit unregulierten Produktsparte abwenden, hat aber auch noch andere Gründe.

Für 41% der vom AfW befragten Vermittler mit einer Erlaubnis von Sachwertinvestments gibt es nicht ausreichend viele vermittelbare Angebote. Eine fast genauso große Gruppe hält das Angebot zumindest für ausreichend. 13% können die Lage nicht beurteilen und 6% haben nicht geantwortet. Insgesamt wurden beim 9. AfW-Vermittlerbarometer rund 1.000 Vermittler online befragt.

Minderheit besitzt Lizenz

Die Angaben zum Produktmangel beziehen sich dabei nur auf diejenigen Vermittler, die auch eine Lizenz nach Paragraf 34f GewO Nr.2 besitzen und daher den Markt auch beurteilen können. Das ist eine Minderheit – von den rund 1.000 befragten Vermittlern besitzen rund 57% die Erlaubnis zum 34f. Davon halten 96% die Kategorie 1 (offene Investmentvermögen), 52% die Kategorie 2 (geschlossene Investmentvermögen) und 34% die Kategorie 3 (Vermögensanlagen).

Geschlossene Sachinvestments vermitteln laut Umfrage nur noch 22% der befragten Vermittler. Von den entsprechenden 34f-Lizenzinhabern sind es 62%. Etwa vier von zehn Befragten könnten sie somit zwar vermitteln, tun dies aber derzeit nicht. Als Grund führen 42% an, dass ihre Kunden vor der Regulierung schlechte Erfahrungen mit Produkten dieser Art gemacht haben. 37% führen eine ganze Reihe sonstiger Gründe auf, wie etwa „zu wenig gute Produkte am Markt“, „intransparent“, „Teufelszeug“. Gut jeder Fünfte hält Sachwertanlagen für rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv.

KAGB-Änderungen noch nicht angekommen

„Bei vielen Vermittlern ist noch nicht angekommen, dass sich mit den Änderungen durch das KAGB extrem viel zum positiven, im Sinne von Transparenz und Sicherheit bei den Produkten getan hat. Hier gilt es vor allem durch die Produktgeber weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben“, kommentiert AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth die Zahlen.

Provisionen zweitrangig

Interessanterweise scheinen die Provisionen keine Rolle zu spielen, zumindest ist kein Vermittler bereit, das zuzugeben. Kein Befragter mit passender Lizenz bejahte die Aussage, aufgrund „zu niedriger Provisionen“ zu vermitteln. Was aber müsste passieren, damit 34f-Vermittler wieder mehr solcher Anlagen vertreiben? Bei dieser Frage gab es viele Einzelmeinungen. Zusammengefasst wünschen sich Vermittler (in dieser Reihenfolge) mehr Argumentationshilfen über die Änderungen des KAGB, mehr Know-how über die Kosten sowie mehr Wissen über die Haftungssituation und über die Beratungsdokumentation. (mh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank L. Braun am 24. März 2017 - 09:08

Die Beratungsdokumentation wird nur zur „Beweislastumkehr“ vor Gericht führen, wenn im Vorfeld der Vermittlung die „Geeignetheits- und Wertschwankungs-Verträglichkeits-Prüfung“ (mit Kundenunterschrift) erfolgte. Praktisch ein Aufwand, wie von der „ganzheitlichen Finanzberatung“ her bekannt, mit 3-4 Terminen (5-10Std). Nur, wer diesen mit einer Honorar-Option absichert, wird noch Spaß daran haben. Näheres s. eBooks bei mwsbraun.de