Der GDV hat deutliche Kritik am den ersten Untersuchungsergebnissen des im März eingeführten Finanzmarktwächters geübt. Dieser hatte den deutschen Finanzberatern ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. 95% der unterbreiteten Anlagevorschläge von Banken und Finanzvertrieben gingen demnach am Bedarf der Verbraucher vorbei. Der GDV hält dies für irreführend.
Realitätsferne Definition
Es gebe keine Grundlage dafür, dass 95% der aktuellen Angebote „nicht zum Bedarf der Verbraucher passen“. Der Finanzmarktwächter definiere die Anforderungen an ein bedarfsgerechtes Produkt realitätsfern, indem er den Bedarf des Verbrauchers nur dann als erfüllt ansieht, wenn das gewählte Produkt auch gleichzeitig das bestmögliche am Markt verfügbare ist. Es liege auf der Hand, dass in einer Marktwirtschaft mit einer Vielzahl an Anbietern zwar alle Verbraucher passgenaue und damit bedarfsgerechte Produkte bekommen können, jedoch nie gleichzeitig auch alle das „beste”, das heißt das jeweils billigste, flexibelste, sicherste oder rentierlichste Produkt erwerben.Bei vielen Produkten steht das laut GDV auch erst im Nachhinein fest.
Methodisch fragwürdiger Ansatz
Darüber hinaus sind laut GDV-Geschäftsführer Peter Schwark bei den einzelnen Angeboten auch die Unterschiede der in der Studie nicht abgebildeten Produkteigenschaften oder der Servicequalität zu groß. Verzerrungen entstünden insbesondere, wenn Indexfonds, ETFs und Direktversicherer zum alleinigen Maßstab für Kosten und Rendite gemacht werden, die den Aufwand einer Anlageberatung grundsätzlich nicht vergüten. Nur durch diesen methodisch fragwürdigen Ansatz ist auch der unrealistisch hohe Prozentsatz vermeintlicher Falschberatungen zu erklären. „Mit dem gleichen methodischen Ansatz könnte man den Tankstellenpächtern vorwerfen, 95% der Autofahrer würden nicht ‚bedarfsgerecht‘ tanken, weil sie nicht die jeweils billigste Tankstelle gewählt hätten.“
Falsche Datengrundlage
Auch bei den AssCompact-Lesern stoßen die Ergebnisse auf Unverständnis. Sie verweisen unter anderem darauf, dass bei der Verbraucherzentrale in der Regel ohnehin nur die fragwürdigen Verträge landen. „Wenn man nur Autos mit platten Reifen untersucht, wird man feststellen, dass alle Autos fahruntüchtig sind“, heißt es in den Leserkommentaren. Angesichts von jährlich vier Millionen Beratungen in der Bundesrepublik sei die Zahl von 3.500 mangelhaften Verträgen zudem eher ein Zeichen dafür der Großteil der Beratungen sehr sorgfältig verläuft.
Fehlende Differenzierung bei Versicherungen
Einige AssCompact Leser stören sich auch generell an der Arbeit der Verbraucherschützer in den vergangenen Monaten. Diese würden seit Jahren immer alles als Mist befunden, was die Versicherungsbranche macht. Warum solle es Vermittler also interessieren, wenn die Verbraucherzentralen das nun zum tausendundersten Male wiederholen? (mh)
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Leserkommentare
Comments
Beratungsqualität und Beraterhaftung
Ich mal sehr gespannt, welche Auswirkungen die „Geeignetheitsprüfung“ auf die Beratung bei Verbraucherschützern haben wird. Hier müsste ja auch eine „ganzheitliche Beratung“ bei Geldanlagethemen stattfinden, ohne die es ja keine „Beweislastumkehr“ gibt.
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Berater wehren sich gegen Kritik
Diese Abwehr ist naturgemäß aus der Branche zu erwarten.
Tatsache aber ist, daß viel zu wenig Qualifikation in der so genannten Beratung liegt, die in den meisten Fällen nur "Verkäufe" sind. Verkäufe, die entweder von Bankvorständen, Regionalleitungen u.s.w. im Programmgeschäft vorgenommen werden, ohne auf den Kunden richtig einzugehen.
Warum so viele Stornos? Früher kamen die weniger vor bei Bankverkäufen, aber heute stehen die auch unter dem gleichen Druck, wie die freien Vermittler und Makler.
Das ist kein Anlagegeschäft, das ist "Provisionschinden"!
Ich habe schon lange kein Vertrauen mehr in Banken, alleine noch in die "Freien Honorarberater" und einige wenige solide Vermittler mit hohem Fachwissen über das, was sie verkaufen.
Banken schielen heute verstärkt auf das Provisionsgeschäft und das wollen sie haben!
Man sieht es auch bei der Immobilienvermittlung, wie wenig ausgebildete Verkäufer das verkaufen, was die Bank finanziert. Eine Finanzierung bekommt man schon fast gar nicht mehr, ohne diesen Weg! Das ist schäbig.
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Berater wehren sich ....
Wenn ich heute höre, wie die gleichen Verkäufer, die ehemals ihren Kunden Versicherungsverträge verkauften, heute mit dem Wort: "Ich will Dir helfen!" auf diese gleichen Kunden zugehen, um sie mit neuer Provisionsabsicht aus den Verträgen heraushelfen, fehlt mir das Gewissen. Natürlich wurden die früher schlecht beraten, denn die Gesellschaften hielten ihr Wort nicht, ja - sie verwerteten gar erststellige Sicherheiten aus den Darlehnsresten, die eigentlich mit der eigenen Versicherung laut Vorausberechnung hätten erledigt sein sollen.
Beschwerden lassen die Gesellschaften und deren Vorstände kalt.
Muster habe ich von der R+V und der Karlsruher, den Verbundunternehmen der Genossen vorliegen.
Was nützt da die Alibifunktion über den Ombudsmann, wenn der erstens im Vorstand genau die Größen der R+V und der Wüstenrot-Holding sitzen hat und der Ombudsmann für Darlehnsfragen gar nicht zuständig zeichnet. Und das ist die BaFin eben auch nicht. Da steht der Versicherungs- und Darlehnskunde vor den Zivilgerichten mit teurer Vertretung.
Gewissen gibt es nicht mehr, es gilt nur noch "Verkaufen"!
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