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25. Februar 2015
VEMA: „Honorarberatung hat keine Zukunft“

VEMA: „Honorarberatung hat keine Zukunft“

Verbraucherschützer fordern regelmäßig die Stärkung der Honorarberatung in Deutschland. Zu Unrecht, meint die Maklergenossenschaft VEMA. Die Form der Beratung und der Nutzen einer Vorsorge- und Risikoanalyse seien für Laien in Versicherungs- und Finanzfragen schließlich oft nur schwer zu bewerten – und ein Zwang zur Honorarberatung praktisch nicht umsetzbar.

Als Alternative zur klassischen Beratung auf Provisionsbasis ist zuletzt vermehrt die Honorarberatung in den Ring geworfen worden. „Die Honorar-Beratung hat in Deutschland keine Zukunft“, wehrt hingegen Andreas Brunner, Vorstand der Maklergenossenschaft VEMA eG und selbständig tätiger Versicherungsmakler, ab. Die Honorarberatung könne im Bereich der klassischen Sachversicherung und Altersvorsorge für Privatkunden und Mittelstand in Deutschland nicht umgesetzt werden.

Kein Markt vorhanden

„Dafür ist der Markt nicht da. Weder auf Berater noch auf Kundenseite. Wichtig ist: Ich spreche hier nicht von der Vermittlung von Finanzanlageprodukten wie geschlossenen Immobilien-, Flugzeug- oder Schiffsfonds. Dort sehe ich Regulierungsbedarf. Unsere klassischen Versicherungsprodukte wie eine Hausrat oder eine Maschinenversicherung brauchen keine neuen Spielregeln“, so Brunner. Ein Zwang zur Honorarberatung sei da weder erforderlich noch hilfreich oder in der Fläche verfügbar.

Zwang nicht umsetzbar

Die unabhängige Form einer Beratung und Vermittlung durch Versicherungsmakler ist VEMA zufolge die beste Möglichkeit, um den richtigen Versicherungsschutz zu erhalten. Da Versicherungsmakler die Kundeninteressen gegenüber den Versicherern vertreten, könnten sie auf die Breite des Versicherungsmarktes zugreifen und das geeignete Produkt bei der passenden Gesellschaft auswählen, anbieten, vermitteln und den Kunden fortlaufend betreuen.

Fehlende Rahmenbedingungen

Die erst oft mittel- und langfristig spürbaren und sichtbaren Auswirkungen einmal getroffener Entscheidungen bieten laut der Maklergenossenschaft wenig Anreiz für die Inanspruchnahme einer Honorarberatung, da das Ergebnis einer bestimmten Deckungs- oder Vorsorgeentscheidung im Nachhinein kaum noch einer speziellen Beratung zugeordnet werden kann. Vielen Menschen würden zudem wirtschaftliche und finanzielle Grundkenntnisse fehlen, weshalb ein Verständnis für Risiko- und Vorsorgethemen fehle.

Die Bürger wollen oder können für Beratung nicht zahlen

Nur wenige Kunden seien bereit für eine solche Dienstleistung zu bezahlen, die sie im klassischen Vermittlungsgespräch bisher vermeintlich kostenfrei erhalten haben. Nur eine Minderheit ist Studien zufolge schließlich dazu bereit den branchenüblichen Mindeststundensatz von 100 bis 150 Euro für die Honorarberatung zu akzeptieren.

Bis zu 2.5000 Euro jährliches Folgehonorar

Bei einer größeren Absicherung, wie etwa des Eigenheims oder der Altersvorsorge, konstatiert VEMA einen durchschnittlichen Aufwand von 20 Stunden und somit ein Honorar von 2.000 bis 3.500 Euro. Für die regelmäßige Überprüfung, den Schadensservice und eine erneute Marktanalyse veranschlagt die Genossenschaft ein jährliches Folgehonorar von mindestens 2.500 Euro.

Zu geringe Haftung

Vor allem hänge die Qualität und der nachhaltige Erfolg der Beratung auf nicht von der Form, sondern ausschließlich von der richtigen Wahl der passenden Lösungen ab. „Für diese Leistungen haften wir Versicherungsmakler direkt gegenüber unseren Kunden. Bei den Honorarberatern ist diese Haftung zumeist nur auf das Honorar begrenzt und das ist bei existenziellen Fragen viel zu wenig“, sagt Brunner. (mh)