AssCompact suche
Home
Immobilien
6. März 2019
Studie: Immobilienkauf über Makler ist billiger als ohne

Studie: Immobilienkauf über Makler ist billiger als ohne

Immobilienmakler verteuern den Kauf von Immobilien. So lautet die landläufige Meinung. Und genau deshalb soll das Bestellerprinzip zukünftig die Käufer entlasten. Eine aktuelle Auswertung von 300.000 Immobilienangeboten zeigt aber, dass der Kauf über einen Makler im Schnitt deutlich günstiger ist als direkt von privat.

Wer eine Immobilie über einen Makler kauft, zahlt dafür bis zu 7,14% auf den Kaufpreis. Die SPD sieht darin eine Ungerechtigkeit und ein Hindernis für den Weg ins Eigenheim. Deshalb will Bundesjustizministerin Katarina Barley das Bestellerprinzip von Vermietungen auf Immobilienverkäufe ausweiten. Nicht nur Immobilienverbände kritisieren dieses Vorhaben scharf. Auch eine aktuelle Auswertung von McMakler nährt Zweifel daran, dass das Bestellerprinzip tatsächlich die Käufer entlastet.

Immobilien im Schnitt 4,1% teurer

Deutschlands größter hybrider Immobilienmakler hat 300.000 Immobilienangebote ausgewertet. Demnach sind Immobilien, die von privat angeboten werden im Schnitt 4,1% teurer als Angebote, die über einen professionellen Immobilienmakler laufen. Bei Häusern sind es sogar 4,3%, bei Wohnungen immerhin 3,9%. Das entspricht laut McMakler in etwa der durchschnittlichen Maklerprovision in Deutschland. Die 7,14% seien schließlich der Höchstwert und nicht der Durchschnitt.

Beispielrechnung

Was diese Prozentwerte in absoluten Zahlen bedeuten, zeigt eine Beispielrechnung für eine Eigentumswohnung mit 150 m2. Der durchschnittliche Verkaufspreis eines Maklers beträgt hierfür 2.744 Euro pro m2 bzw. insgesamt 411.600 Euro. Für die gleiche Wohnung müssten Käufer bei privaten Verkäufern durchschnittlich 2.850 Euro pro m2 bzw. 427.500 Euro zahlen. Das sind insgesamt 15.900 Euro mehr als beim Kauf über einen Makler.

Verbandskritik bekräftigt

Die Auswertung bekräftigt das Argument, das zum Beispiel der IVD und der ZIA Zentrale Immobilien Ausschuss vortragen. Demnach agiert der Makler im Interesse beider Seiten. Offenbar setzen sich Makler regelmäßig bei Verkäufern dafür ein, marktgerechte statt überhöhter Preise anzusetzen. Im Falle einer Einführung des Bestellerprinzips müsste der Immobilienvermittler hingegen nur noch die Interessen seines Bestellers – in der Regel also des Verkäufers – vertreten. Der Käufer würde also in eine schlechtere Position fallen als bisher. (mh)