Der Streit um Schadensersatz im Fall der fehlerhaften Sprengung einer Fliegerbombe im Jahr 2012 im Münchner Stadtteil Schwabing wird jetzt im Berufungsverfahren vor dem OLG München verhandelt. Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Allerdings scheint Berichten des Bayerischen Rundfunks zufolge das Gericht die Stadt für nicht haftbar zu halten.
Strohballen zur Dämpfung verwendet
Im Jahr 2012 hatte eine fehlerhafte Sprengung einer Fliegerbombe in München mehrere Gebäude und Läden schwer beschädigt. Zur Abdämpfung der Detonation waren Strohballen verwendet worden, die nach einer gewaltigen Explosion Feuer fingen. Der Versicherungsschaden eines Teils der betroffenen Läden belief sich auf rund 400.000 Euro, den die AXA bezahlte. Sie verlangt diesen Betrag von der Stadt München zurück.
Klagen in Millionenhöhe zu erwarten
Bereits das Landgericht München hatte im erstinstanzlichen Urteil entschieden, dass die Stadt München nicht für die Schäden haftbar zu machen sei. Allerdings könne die AXA Schadensersatz vom Freistaat Bayern verlangen, da er die Sprengung der Bombe angeordnet hatte. Wann mit einem abschließenden Urteil zu rechnen ist, ist noch unklar. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, ist jedoch mit weiteren Klagen anderer Versicherungen in Millionenhöhe zu rechnen. Die AXA vertritt hier nur einen kleinen Teil der geschädigten Schwabinger Gebäude. (tos)
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