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30. November 2018
Standard Life und der Brexit
Hand drawing a red line between the UK and the rest of the European Union. Concept of Brexit. The UK is thus on course to leave the EU on 29 March 2019

Standard Life und der Brexit

Standard Life will Anfang 2019 ihre Lebensversicherungsverträge auf die Standard Life International DAC in Irland übertragen, die aufgrund der Unsicherheiten des Brexit gegründet wurde. Kritische Stimmen fürchten deshalb weniger Schutz für die Versicherten. Standard Life nimmt dazu Stellung.

Der schottische Versicherer Standard Life wird aufgrund des Brexit rund 600.000 Versicherungsverträge deutscher, österreichischer und irischer Kunden auf eine irische Tochtergesellschaft mit Sitz in Dublin übertragen. Dies soll Anfang 2019 der Fall sein. Von Irland aus sollen die Verträge dann künftig betreut werden. Vonseiten der Verbraucherschutzverbände und zuletzt auch aus dem Markt kamen Befürchtungen, dass die Kunden künftig weniger Schutz hätten, insbesondere im Falle einer Insolvenz. Standard Life ist entsprechend um Aufklärung bemüht.

So heißt es in einem Statement gegenüber AssCompact, dass Kunden durch aufsichtsrechtliche Vorschriften zum Insolvenzschutz nach der Übertragung des Geschäfts auf die Standard Life International DAC (SL Intl) geschützt werden. Und weiter: Diese Vorschriften beruhen auf einer EU-Richtlinie und sind insoweit mit den in Deutschland geltenden Vorschriften vergleichbar. Demnach werden die Ansprüche der Kunden aus Lebensversicherungen durch ein sogenanntes Sicherungsvermögen geschützt. Sicherungsvermögen sind Kapitalanlagen, die der Versicherer getrennt von seinem sonstigen Vermögen verwahren muss. Für den Fall, dass SL Intl wider Erwarten insolvent werden sollte, stehen diese Kapitalanlagen vorrangig für die Kunden zur Verfügung. Für die Kunden würde dies bedeuten, dass sie bei Geschäftsausfall zuerst aus diesem Sicherungsvermögen bedient werden würden.

SL Intl wird zweitgrößter irischer Versicherer

Standard Life verweist zudem darauf, dass schon die Übertragung aufsichtsrechtlich begleitet werde, auch die BaFin sei in den Prozess eingebunden, um zu prüfen, ob die Belange der Versicherungsnehmer hinreichend gewahrt seien. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund, dass durch die Übertragung der Bestände der zweitgrößte irische Lebensversicherer mit einem voraussichtlichen Versicherungsvertragsvermögen von 31 Mrd. Euro entstehe.

Sicherheit bietet auch Solvency II und die Phoenix Group

„Der Vorwurf, dass es sich um eine mittellose Ausgründung handelt, ist daher aus unserer Sicht absolut haltlos. Dies bestätigt im Übrigen auch der unabhängigen Sachverständige, der in seinem Gutachten zum Schluss kommt, dass ‚eine Insolvenz von SL Intl ein unwahrscheinliches Ereignis darstellt, weil SL Intl sofort nach der Übertragung in zweckmäßiger Weise kapitalisiert wird und die Anforderungen von Solvency II erfüllen muss.‘ Außerdem sei die eigene Kapitalpolitik von SL Intl so ausgerichtet, dass die Kapitalausstattung ausreicht, um ein unerwünschtes Ereignis zu überstehen, das möglicherweise einmal in 200 oder mehr Jahren eintreten könnte. Im unwahrscheinlichen Fall, dass SL Intl als Tochtergesellschaft innerhalb der Phoenix Group in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist kaum anzunehmen, dass die Phoenix Group SL Intl nicht unterstützen würde,“ heißt es weiter in der Stellungnahme.

Künftige Betreuung der Kunden

Es dürfte die Kunden genauso interessant sein, wie sie bei ihrem Versicherer in Zukunft aufgehoben sind. Diesbezüglich stellt Standard Life dar, dass man natürlich auch nach der Übertragung zu seinen Verpflichtungen stehe. Die vertraglichen Rechte des Kunden blieben unverändert erhalten und unterlägen deutschem Vertrags- und Steuerrecht. Auch die Rechtsaufsicht der BaFin bleibe unverändert bestehen. Zudem würden Kunden in der täglichen Verwaltung ihres Versicherungsvertrags keinen Unterschied feststellen. Auch die Werte der With-Profit-Produkte und die Werte der Fondspolicen würden sich durch die Übertragung nicht ändern. (bh).