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24. April 2015
SdV: Rückwirkender VSH-Schutz für Bestandsverkäufer

SdV: Rückwirkender VSH-Schutz für Bestandsverkäufer

Die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV) warnt vor eventuellen Deckungslücken in der Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH) beim Bestandskauf bzw. -verkauf. Gefahr bestehe dann, wenn heute ein Verstoß eines Maklers aufgedeckt werde, der vor dem 22.05.2007 passiert ist und für den kein Versicherungsschutz bestand. Eine Lösung hat die SdV auch parat.

Der Berufsverband SdV weist auf eine Besonderheit beim Bestandskauf hin. Wer heute den Bestand eines anderen Vermittlers kaufe, könne davon ausgehen, dass Beratungs- und Betreuungsfehler des Bestandsverkäufers, die nach dem 22.05.2007 begangen wurden, versichert sind, so der Verband. An dem Tag wurde die EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und Versicherungsvermittler müssen seitdem eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) abschließen. Da aber in der VSH der Verstoß und nicht wie in anderen Sparten das Schadensereignis als Versicherungsfall zählt, kann es zu Problemen kommen, wenn es sich um Fehler handelt, der vor dem 22.05.2007 begangen wurde.

Liegt also der Verstoßzeitpunkt vor dem 22.05.2007 und hatte der verkaufende Vermittler vor Einführung der Versicherungspflicht keine VSH, besteht für einen heute angemeldeten Schadenersatzanspruch kein Versicherungsschutz, so der SdV weiter. Besonders für denjenigen Vermittler und potenziellen Bestandsverkäufer, der seine Tätigkeit als natürliche Person ausgeübt hat, kann dies nachträglich zu existenzbedrohenden Forderungen führen.

Nicht selten übernimmt der Bestandskäufer indes den Bestand mit allen Rechten und Pflichten. Das kann nach Aussage des SdV zum Bumerang werden, denn: Eine Haftung aus Vertrag ist nie Gegenstand der VSH. Versichert ist stets die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts. So schleppt sich der Bestandskäufer existenzbedrohende Risiken mit dem übernommenen Bestand ein.

VSH-Schutz von der SdV

Eine Lösung für dieses Dilemma kann ein rückwirkender VSH-Schutz des Bestandsverkäufers sein. Der SdV hat dafür für Vermittler, die ihre Tätigkeit einstellen, die VSH-Ruhestandspolice entwickelt. Für den Abschluss der Police sind drei Perioden über zehn Jahre wählbar. Die Einmalprämie reicht von 450 bis 650 Euro zzgl. Versicherungssteuer. Versichert gilt dabei die Tätigkeit als Versicherungsvermittler mit einer Abschreibedeckungssumme von 500.000 Euro. Die Police steht nur SdV-Mitgliedern zur Verfügung. Dort beträgt die jährliche Mitgliedsgebühr 38 Euro. (bh)