Schiffsreisen sind beliebter denn je: Mehr als jeder dritte Bundesbürger hat Interesse daran. 2017 waren 2,2 Millionen Deutsche mit dem Schiff unterwegs. Für jeden Geschmack ist was dabei: Wer möglichst viele Städte erkunden will, ohne das Hotelzimmer zu wechseln, macht eine Mittelmeer- oder eine Flusskreuzfahrt. In der Karibik sind alle die gut aufgehoben, die am liebsten bei Sonnenschein auf Deck liegen und relaxen. Obwohl die Schiffe immer größer werden, sind sie gut ausgelastet. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis und so werden Kreuzfahrten auch in der nächsten Zeit ein beliebtes Vergnügen bleiben.
Krank auf dem Schiff
Weil Reisende auch auf einem Kreuzfahrtschiff ernsthaft krank werden können, gibt es an Bord eine Krankenstation für ambulante und stationäre Behandlung. Wenn ein Patient auf dem Schiff nicht richtig versorgt werden kann, wird er vom nächsten Hafen aus in ein Krankenhaus verlegt. Schon dafür braucht jeder Schiffsreisende eine Reisekrankenversicherung. Aber auch an Bord ist die private Reisekrankenversicherung unverzichtbar. Sie ist die wichtigste Versicherung für Reisen außerhalb Deutschlands und schützt vor unerwarteten Behandlungskosten. Denn egal unter welcher Flagge das Schiff unterwegs ist, der Schiffsarzt rechnet immer privat und auf Rechnung des Patienten ab. Die Behandlung auf dem Schiff kommt also einer Privatbehandlung in einem Drittland gleich. Die Versichertenkarte der Krankenkasse hilft in diesem Fall nicht weiter. Die Krankenkasse erstattet nach der Rückkehr auf Antrag lediglich den Betrag, der bei einer Behandlung beim Hausarzt fällig geworden wäre.
Seekrank – was nun?
Egal ob auf dem Atlantik, dem Pazifik oder in der Karibik, auch auf Kreuzfahrten kann man seekrank werden. Bis zu 40% aller Reisenden sind davon betroffen. Wer schnell seekrank wird, wählt möglichst eine Kabine in der Mitte des Schiffes auf einem der unteren Decks. Dort sind die Schwankungen durch Meereswellen am geringsten. Weniger anfällig für Seekrankheit ist man übrigens an der frischen Luft und mit einer leichten Mahlzeit im Magen. Auch der Blick auf den Horizont hilft manchmal. Wenn das alles nichts bringt, dann ab zum Schiffsarzt. Außerdem gibt es eine besondere Seekrankheit-Versicherung im ERV Kreuzfahrtschutz. Speziell für Schiffsreisen hat die ERV einen neuen Tarif entwickelt, der fast alle Kreuzfahrt-Pannen berücksichtigt. Neben Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung umfasst das Paket als besonderes Extra auch die sogenannte Seekrankheit-Versicherung. Trifft es jemanden besonders hart, bekommt er vom Versicherer ein „Schmerzensgeld“ als kleinen Trost für die vermasselten Urlaubstage.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für Kreuzfahrten, die in der Regel lange im Voraus geplant sind. Bis das Schiff ausläuft, kann einiges dazwischen kommen, warum man dann doch nicht mit an Bord ist. Mitversichert ist häufig auch ein Reiseabbruch. Denn eine Reiseunterbrechung oder ein Reiseabbruch können für Reisende auf den Weltmeeren schwierig werden: Ein Passagier erkrankt bei einem Zwischenstopp an Land und muss ins Krankenhaus: Nach zwei Tagen fühlt er sich wieder fit, doch leider ist das Schiff schon wieder in See gestochen. Dann muss er zu seinem Unglück auch noch zusehen, wie er wieder aufs Schiff kommt – und zwar auf eigene Kosten. Eine Reiseabbruchversicherung bringt den Urlauber in einem solchen Fall sicher zurück an Bord und übernimmt die Rechnung dafür. Sollte die Fortsetzung der Traumreise ganz ins Wasser fallen, bezahlt die Versicherung die Rückreise sowie eine Entschädigung für die entgangenen Erholungstage.
Wenn der Reisepartner krank wird
Erkrankt auf einer gemeinsamen Kreuzfahrt ein Reisepartner und muss ins Krankenhaus, so ist dies als Reiseabbruch für beide Reisenden versichert. Müssen die Reisenden länger vor Ort bleiben, weil eine versicherte Person krankheitsbedingt reiseunfähig wird, werden die Mehrkosten der Rückreise sowie zusätzliche Kosten für die Unterkunft erstattet. Dazu muss die Bestätigung eines Arztes vorliegen, dass der Patient nicht reisefähig ist. Der begleitende Reisepartner braucht in der Regel keinen gesonderten Nachweis. Eine Begleitung muss nicht ärztlich angeordnet sein. Eine Reiseabbruchversicherung zahlt auch dann, wenn ein Reisender oder eine mitreisende Risikoperson nicht direkt nach Hause fährt, sondern die Reise wegen einer stationären Behandlung unterbrechen muss.
Geburt auf hoher See
Wenn an Bord ein Kind deutscher Eltern geboren wird, bekommt es auf jeden Fall die deutsche Staatsangehörigkeit. Außerdem kann die Staatsangehörigkeit des Landes beantragt werden, in dessen Gewässern das Schiff unterwegs ist, falls dort das Geburtsortprinzip gilt, wie zum Beispiel in den USA oder Kanada. Das funktioniert natürlich nicht in internationalen Gewässern. Schwangere sollten allerdings vor einer Kreuzfahrt klären, wer die Kosten der Geburt übernimmt. Eine Reisekrankenversicherung kommt nur für schwere unerwartete Erkrankungen auf, eine geplante Geburt zählt nicht dazu. Unerwartete Komplikationen in der Schwangerschaft oder eine Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche wären jedoch versichert.
Schutz für das Reisegepäck
Bei manchen Reisen kann man schon mal auf eine extra Gepäckversicherung verzichten. Wenn auf dem Flug etwas verloren geht, ist die Fluggesellschaft in der Pflicht. Wird etwas aus dem Hotelzimmer gestohlen, zahlt in der Regel die eigene Hausratversicherung. Doch Schiffskabinen sind von dieser Regelung oft ausgenommen, denn Schiffe sind mobil und keine Gebäude. Beim Diebstahl aus der Kabine gilt die Versicherung also nicht. Reisende sollten in ihrer Police nachsehen, ob Hausrat auch auf hoher See mitversichert ist und ansonsten eine Reisegepäckversicherung abschließen. Kommt das Gepäck abhanden oder wird beschädigt, übernimmt dann die eigene Versicherung den Schaden. Ob versichert oder nicht, Reisende sollten immer gut auf ihre Sachen Acht geben. Gelegenheit macht Diebe. Wertgegenstände und Dokumente gehören in den Safe und sollten nicht einfach in der Kabine herumliegen.
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