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25. Januar 2019
Provisionsdeckel: Zentrale Punkte weiterhin unklar
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Provisionsdeckel: Zentrale Punkte weiterhin unklar

Der von der Bundesregierung befürwortete gesetzliche Provisionsdeckel soll im Jahr 2019 eingeführt werden. Wie es derzeit scheint, schiebt sich der Termin aber immer weiter nach hinten. Wie aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervorgeht, sind weiterhin zentrale Punkte des Gesetzgebungsverfahrens unklar.

Im ersten Halbjahr 2019 soll er kommen, der Vorschlag der Bundesregierung für einen gesetzlichen Provisionsdeckel. So zumindest verlautbarte es die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht am 04.01.2019 in einer Drucksache des Bundestages und als Antwort auf eine Anfrage der LINKEN. Einzelheiten sollen laut Lambrecht bis dahin nicht kundgetan werden.

FDP fühlt der Bundesregierung beim Provisiondeckel auf den Zahn

Entsprechend mager fiel die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion aus, die Details zu dem geplanten Gesetzgebungsverfahren abfragt und der Regierung im Hinblick auf Hintergrundinformationen zum Vermittlermarkt auf den Zahn fühlt. Detailinformationen zur Ertragssituation einzelner Versicherungsvermittler sowie Informationen zu Beschwerdezahlen seitens deren Kunden liegen der Bundesregierung laut der Antwort nicht vor.

Vermittlerprovisionen seit dem LVRG deutlich gesunken

Zahlen zu den Vermittlerprovisionen für Lebensversicherungen im Neugeschäft nennt die Bundesregierung auf Basis der Evaluierung des LVRG. Auf Basis eines Vergleichs der Vergütungsvereinbarungen auf Tarife vor und nach dem LVRG ergibt sich, dass die Vergütungen im Jahr 2017 gut 5% unter dem Niveau aus der Zeit vor dem LVRG lagen. Dieser Vergleich ergibt außerdem, dass die Zahlungen an Ausschließlichkeitsvermittler um 2,89% gesunken, bei den Versicherungsmaklern und Mehrfachvermittlern um 7,21%.

Ausgestaltung des Provisiondeckels sowie Modelle und Methoden bleiben unklar

Auf die Frage nach der Position zu der konkreten Ausgestaltung des Provisionsdeckels, der Angemessenheit der Provisionshöhe und möglichen Fehlanreizen durch einen Provisionsdeckel will die Bundesregierung keine Antwort geben. Auch ob sie verfassungsrechtliche Bedenken hat und welches Modell der Provisionsdeckelung sie plant, beantwortet sie nicht. Offen bleibe auch, auf welches konkrete Niveau die Abschlusskosten gesenkt werden sollen, ob sie zwischen verschiedenen Vermittlertypen unterscheiden wird, welche Kalkulationen und Methoden bei der Ermittlung der Höhes des Deckels angewandt werden sollen und ob der Provisionsdeckel pauschal für alle Lebensversicherungsprodukte oder differenziert nach Produktart eingeführt werden soll.

Die Bundesregierung verweist hier lediglich darauf, dass die erfragten Themen „Gegenstand laufender Vorarbeiten für ein geplantes Gesetzgebungsverfahren“ seien. Eine Entscheidung über die Ausgestaltung des Provisionsdeckels einschließlich der konkreten Höhe sei noch nicht getroffen worden. (tos)

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