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6. Januar 2016
Provisionsabgabeverbot bleibt bis Mitte 2017
Mann im Beratungsgespräch für eine neue Versicherung

Provisionsabgabeverbot bleibt bis Mitte 2017

Vorerst bleibt das Provisionsabgabeverbot bestehen. Das sei ein Erfolg für Vermittler und den Verbraucherschutz, erklärt dazu der BVK. Nun will sich der Verband dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot auch über das bisher vorgesehene Enddatum hinaus bestehen bleibt.

Schon lange wird über das Provisionsabgabeverbot diskutiert. Viele Branchenvertreter glauben seit geraumer Zeit nicht mehr daran, dass es sich langfristig halten wird. In den letzten Monaten haben insbesondere neue FinTechs die Diskussionen weiter befeuert. Sie setzen darauf, Provisionen künftig mit den Kunden zu teilen. Vorerst jedoch gilt das Provisionsabgabeverbot weiter. „Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für unseren Verband und alle Vermittler in Deutschland, sondern auch für den Verbraucherschutz insgesamt“, zeigt sich beispielsweise BVK-Präsident Michael H. Heinz erfreut. „Somit bleiben vorerst fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, auch weiterhin den Verbrauchern erspart.“ Der BVK bezieht sich dabei auf eine im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung des Bundesfinanzministeriums vom 16.12.2015. Demnach bleibt das Provisionsabgabeverbot noch bis zum 30.06.2017 bestehen.

Der BVK sieht darin aber nur das Erreichen eines Etappenziels. „Nach der Entscheidung zum Erhalt dieses Verbotes erwarten wir nun auch konsequenterweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass sie Verstöße gegen das Verbot nachdrücklich ahndet“, führt Heinz. „Der BVK wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot nicht nur bis Mitte 2017 aufrechterhalten bleibt.“ (bh)

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