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6. September 2016
Postbank gewährt „Tchibo-Kunden“ Widerspruchsrecht gegen Kontogebühren
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Postbank gewährt „Tchibo-Kunden“ Widerspruchsrecht gegen Kontogebühren

Die Postbank hat jahrelang mit kostenloser Kontoführung für Girokonten geworben. Ab November soll damit Schluss sein. Ab dann werden Kontoführungsgebühren für Konto Giro direkt und Konto Giro Plus eingeführt. Diese gelten aber nicht für Kunden, die über eine Aktion des Kaffeerösters Tchibo abgeschlossen wurden – sofern sie selbst widersprechen.

Die Postbank beendet ab November die jahrelange Praxis der kostenlosen Kontoführung für Girokonten. Wer nicht als 23 Jahre alt ist oder einen monatlichen Geldeingang von mindestens 3.000 Euro vorweisen kann, muss zukünftig für die Kontoführung zahlen. Die Postbank verlangt ab 01.11.2016 monatlich 1,90 Euro für das Konto Giro direkt und 3,90 Euro für das Konto Giro Plus.

Ewigkeitsversprechen bei Tchibo-Aktion

Dieser Schritt führte bei Kunden wie auch bei Verbraucherschützern zu Protesten. Schließlich habe die Bank die kostenlose Kontoführung jahrelang als zentrales Argument hervorgehoben. Im Falle einer Kooperation mit Tchibo hat das nun auch Folgen. Im Rahmen der Tchibo-Werbekampagnen wurde das Konto unter anderem in einem dazugehörigen Werbeprospekt aus dem Jahr 2008 mit dem Versprechen „auf ewig 0 Euro“ beworben. An anderer Stelle warb die Bank mit „Dauerhaft ohne Kontoführungs- oder Jahresgebühren. Für alle Zeiten – versprochen!“ oder „Kostenlos bleibt kostenlos: das Postbank Giro Plus“.

Widerspruchsrecht für Tchibo-Kunden

Nach Beschwerden von Verbrauchern und der Verbraucherzentralen hat das Kreditinstitut nun eingelenkt. Auf der Internetseite räumt die Postbank ein, dass alle Kunden, die ihr Konto über über eine Kooperation mit Tchibo abgeschlossen haben, der Entgeltänderung widersprechen können. Das Kontoführungsentgelt pro Monat gilt dann für die betroffenen Kunden nicht. Allerdings müssen die Kunden von diesem Widerspruchsrecht aktiv Gebrauch machen und einen Widerspruch an die Postbank senden. (mh)