Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ für Beamte und Soldaten (Bt-Drs.: 18/8517 – abrufbar unter www.bundestag.de) in der Fassung des Innenausschusses (Bt-Drs.: 18/9078 – abrufbar unter www.bundestag.de) zugestimmt. Damit wird ein Rechtsanspruch auf Familien- und Pflegezeit auch für Beamte und Soldaten eingeführt. Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 01.01.2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auch im Beamten- und Soldatenbereich wirkungsgleich umgesetzt (siehe auch Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen).
Gehaltseinbußen abfedern
Wie auch in der Privatwirtschaft ist unter anderem vorgesehen, dass bei einer Verringerung der Arbeitszeit aufgrund einer Pflegesituation innerhalb der Familie ein Vorschuss gewährt wird, der die Gehaltseinbußen abfedern soll. Der Vorschuss soll anschließend mit den Bezügen des Beamten/Soldaten verrechnet werden. Hierbei muss die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen. Die Verkürzung der Arbeitszeit kann maximal 24 Monate gewährt werden. Finanzielle Unterstützung gibt es auch mit dem sogenannten Pflegeunterstützungsgeld. Im Rahmen der Pflegezeit besteht ein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung für eine Dauer von bis zu sechs Monaten.
„In welcher Welt leben Sie eigentlich?“
Laut Oswin Veith von der CDU/CSU werde mit dem Gesetz eine „Reihe von Gerechtigkeitslücken“ geschlossen. Von der Opposition kommt jedoch massive Kritik. Nach Ansicht von Frank Tempel (DIE LINKE) greift das Gesetz zu kurz – auch wenn die Richtung stimme. Seiner Ansicht nach müsse die Entscheidung, ob familiär gepflegt werden soll, frei von sozialen oder materiellen Zwängen sein und ohne zeitlichen Druck erfolgen können. Die im Gesetz vorgesehenen zehn Tage Arbeitsfreistellung, die genutzt werden sollen, um den Übergang des Angehörigen in die Pflege zu organisieren, seien nicht ausreichend. Tempel hierzu: „In welcher Welt leben Sie eigentlich? Fragen Sie mal Betroffene, was für einen realen organisatorischen und bürokratischen Aufwand dies darstellt.“
Persönliches Pflegebudget
Auch Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) kritisiert das Gesetz. Ihrer Ansicht nach war schon das ursprüngliche Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ein Flop. Um Pflege und Beruf dauerhaft miteinander vereinbaren zu können, sei vor allem eine verlässliche Infrastruktur wichtig. „Denn wenn der Anspruch auf Familienpflegezeit endet, endet nicht automatisch auch die Pflegebedürftigkeit. Worauf können Menschen sich verlassen?“, so Scharfenberg. Ihr Vorschlag: ein persönliches Pflegebudget. Damit könnten sich die Betroffenen die Leistungen einkaufen, die sie wirklich haben wollen und die sie auch wirklich entlasten. Aber auch hier gilt: Es müssen Angebote geschaffen und eine pflegerische Infrastruktur aufgebaut werden.
Auf PSG II folgt PSG III
In insgesamt drei Reformschritten hat die aktuelle Bundesregierung Änderungen in der Pflege vorgenommen. Mit dem PSG I wurde die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien ausgeweitet und ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Mit dem PSG II werden ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Darin eingeschlossen sind auch Demenzkranke. Ende Juni hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein drittes PSG verabschiedet. Damit soll etwa die Pflegeberatung in den Kommunen und der Schutz vor betrügerischen Pflegediensten verbessert werden. Der Entwurf muss noch durch die entsprechenden politischen Instanzen, die Änderungen sollen aber nach Kabinettswunsch auch zum 01.01.2017 in Kraft treten. (kb)
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