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24. April 2024
Pensionskassen und Pensionsfonds haben Kosten im Griff
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Pensionskassen und Pensionsfonds haben Kosten im Griff

Im Rahmen der EbAV-Richtlinie müssen Pensionskassen und Pensionsfonds auch über ihre Kostensituation berichten. Die BaFin hat nun eine tiefere Analyse durchgeführt und kommt zu der Erkenntnis: Die Kosten sind nicht zu hoch.

Pensionskassen und Pensionsfonds unterliegen der EbAV-Richtlinie. Mit ihr werden aufsichtsrechtliche Aspekte für die sogenannten „Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ (kurz: EbAV) geregelt. Verbunden damit sind umfassende Informationspflichten. Im Oktober 2023 hat die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA der EU-Kommission Änderungsvorschläge unterbreitet, dazu zählt erneut ein regelmäßiges Kosten-Berichtswesen.

Doch schon zuvor hatte die EIOPA initiiert, dass die betroffenen Pensionseinrichtungen den nationalen Aufsichtsbehörden regelmäßig Bericht über ihre Kosten zu erstatten haben. Vor diesem Hintergrund hat die BaFin die Kostensituation der von ihr beaufsichtigen EbAV nun aber genauer analysiert und kommt zu dem Schluss, dass die durchschnittlichen Gesamtkosten nicht zu hoch sind. Weil es kein strukturelles Kostenproblem gebe, sei auch ein umfassendes und regelmäßiges Kosten-Berichtswesen überflüssig, ist deshalb im aktuellen BaFin-Journal zu lesen.

Für die Analyse hatte die BaFin im vergangenen Jahr explizit und umfassender als sonst die Kosten erhoben. Etwa 70 große Pensionskassen und -fonds – und damit gemessen an der Bilanzsumme ein Großteil des Gesamtmarkts – hatten die entsprechenden Kennzahlen des Jahres 2021 an die BaFin übermittelt.

Kein strukturelles Kostenproblem entdeckt

Wie es in dem BaFin-Artikel heißt, gehörten dazu beispielsweise auch die Kosten von Investmentfonds, die die Einrichtungen als Kapitalanlage halten. Anlagekosten machen dabei den größten Kostenblock aus. Diesen folgen die Verwaltungskosten der betroffenen Unternehmen und schließlich Transaktionskosten.

Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher EbAV betrugen der Analyse zufolge im Jahr 2021 0,79% der Kapitalanlagen zu Buchwerten oder 0,72% der Kapitalanlagen zu Zeitwerten.

BaFin gegen ein Kosten-Berichtswesen

Die tiefer gehende Analyse hat zwar höhere Kosten ermittelt als in dem bestehenden Berichtswesen, ein grundsätzliches Kostenproblem gebe es aber nicht, so die BaFin-Autoren. Das Gesamtkostenniveau sei beispielsweise ähnlich dem der Niederlande. Der Aufwand, die gewünschten Zahlen zu ermitteln, war für die Pensionskassen und Pensionsfonds sehr hoch. Die BaFin bezweifelt deshalb, dass ein umfassendes regelmäßiges Kosten-Berichtswesen zu spürbaren Einsparungen führen würde. Angesichts des geringen Nutzens und des hohen Aufwands scheint daher ein solches Berichtswesen nicht angemessen, heißt es vonseiten der BaFin. (bh)

Bild: © AREE – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 25. April 2024 - 10:05

Fast keine Rückstellungen, keine Beitragseinzahlungen, 4 x höhere lebenslange Altersversorgung, früher und länger, nur 3 Billionen EURO-in Zahlen 3.000.000.000.000,00 bald 6 Billionen. in A, CH, NL bei doppelten Renten für die Mehrheit der Bürger und wegen Unfinanzierbarkeit seit 2005 abgeschafft. Neudurchschnittsrente sagenhafte € 805,00 gegen € 3200,00 für Beamte. Deutschland will immer mehr Bürokratie und Verhinderung von Zukunft, es funktioniert alles bestens. Zentrale Datenerfassung würde sofort mindestens 30% der Beamten obsolet machen...