Das Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften (2. FiMaNoG) ist zum 03.01.2018 in weiten Teilen in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist die weitere Harmonisierung europäischer Finanzmärkte und die Stärkung des Anlegerschutzes.
Höhere Pflichten für die Institute
In der Kundenberatung muss demnach mehr auf bedarfsgerechte Empfehlungen und Kostentransparenz geachtet wrden. So müssen bereits vor Abschluss alle Kosten rund um ein Finanzprodukt ausgewiesen werden. Eine Geeignetheitserklärung, die das bisherige Beratungsprotokoll ersetzt, soll die Beratungsqualität verbessern. Gleichermaßen werden Dokumentationspflichten erhöht, so müssen künftig telefonische Beratungsgespräche zur Wertpapierberatung aufgezeichnet und mindestens sieben Jahre archiviert werden.
Verunsicherung bei Finanzanlagenvermittler
Für Finanzanlagenvermittler, die nach der Gewerbeordnung zugelassen sind (§ 34f), herrscht bisher aber keine Klarheit. Welche Regeln genau für sie gelten werden, ist noch nicht geklärt. Da die neue Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) noch nicht vorliegt, gelten laut Vermittlerverbänden weiterhin die Vorschriften der Finanzanlagenvermittlerverordnung aus dem Jahr 2013. (bh)
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