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3. April 2017
Neueste Entwicklungen rund um das IDD-Umsetzungsgesetz
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Neueste Entwicklungen rund um das IDD-Umsetzungsgesetz

Ende vergangener Woche hat im Bundestag die erste Lesung zur IDD-Umsetzung stattgefunden. Rund um die Beratungen machten Makler und Maklerverbände auf ihre Positionen aufmerksam. Am Montag legte der AfW eine Stellungnahme des Juristen Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski vor. Diese kommt zu dem Schluss, dass das IDD-Umsetzungsgesetz verfassungswidrig sei.

Es ist viel los in Sachen IDD: Versicherungsmakler haben in den vergangenen Wochen nach einem Appell des AfW-Verbands das Gespräch mit Bundestagsabgeordneten gesucht. Der BVK machte in der vergangenen Woche durch die Aktion „Kein Vertrieb ohne Beratung“ in Berlin auf die Belange der Vermittler aufmerksam. Am Freitag vergangener Woche ging dann die erste Lesung zum IDD-Umsetzungsgesetz im Bundestag über die Bühne. Dabei machten die Sprecher der verschiedenen Parteien deutlich, dass sie noch Nachbesserungsbedarf sehen. Hinter den Kulissen wird nun weiter an den Positionen gearbeitet, bevor am 17.05.2017 der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine öffentliche Expertenanhörung durchführen wird. Am Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu beschließen, halten die Koalitionsparteien fest.

Rechtswissenschaftliche Stellungnahme: IDD-Umsetzungsgesetz verfassungswidrig

Am Montag dieser Woche hat der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) nun eine Stellungnahme von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt Universität zu Berlin vorgelegt. Der AfW hatte diese in Auftrag gegeben, unterstützt von Standard Life Assurance Deutschland, der HAMBURGER PHÖNIX maxpool AG und der Honorarkonzept GmbH. Im Ergebnis heißt es dort das IDD-Umsetzungsgesetz sei verfassungswidrig.

In einer AfW-Presseerklärung sind die folgenden Kernaussagen der Stellungnahme zusammengefasst.

1. Die vom Gesetzgeber geplante Provisionsbindung des Versicherungsvermittlers, und damit auch des Versicherungsmaklers, an die Versicherungsunternehmen ist verfassungswidrig.

2. Das totale Verbot, Honorarvereinbarungen mit den Verbrauchern zu schließen, ist der schwerstmögliche Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Versicherungsmakler.

3. Die geplante Provisionsbindung fördert nicht die Honorarberatung, sondern schädigt sie. Nur die große Masse der Makler (ca. 45.000) wäre in der Lage, die Honorarberatung in Deutschland flächendeckend zu stärken.

4. Die geplante Provisionsbindung der Versicherungsmakler an die Versicherer ist zur Stärkung der Honorarberatung weder erforderlich, noch geeignet. Der Eingriff beinhaltet schon gar nicht das mildeste Mittel, worauf zutreffend auch der Bundesrat hingewiesen hat.

Die Auftraggeber hoffen nun auf die Wirkung der Stellungnahme und eine Nachbesserung des Gesetzes zugunsten von Versicherungsmaklern. Die wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski ist auf der Website des AfW www.afw-verband.de abrufbar. Die Weiterreichung des wissenschaftlichen Beitrags sei ausdrücklich erwünscht, so der AfW. (bh)