Mit dem BRSG gibt es seit Jahresbeginn einige Verbesserungen in der bAV. Gerade jetzt ist es für Arbeitgeber wichtig, einen versierten Vermittler und einen professionellen Anbieter an ihrer Seite zu wissen. Diese können dabei unterstützen, sich auf die Neuerungen einzustellen und sich vor möglichen Stolpersteinen zu schützen. Unter anderem gibt es für Arbeitnehmer mit einem Brutto-Einkommen bis 2.200 Euro eine neue geförderte, rein arbeitgeberfinanzierte Rente. Diese bAV-Grundvorsorge ist vom Gesetzgeber bewusst schlank gehalten, lässt sich einfach in jedem Betrieb einführen und bringt steuerliche Vorteile für das Unternehmen. Rund elf Millionen Arbeitnehmer in Deutschland können die neue Art der Förderung für sich nutzen.
Passendes Produkt für neuen bAV-Baustein
Die Continentale Lebensversicherung hat als einer der ersten Anbieter das passende Produkt für diesen neuen bAV-Baustein im Portfolio. Mit der kapitaleffizienten klassischen FörderRente Classic Pro profitieren Arbeitnehmer aktuell von einer laufenden Verzinsung von 2,9%. Die Gesamtverzinsung liegt bei bis zu 4,0%. Kollektivverträge sind ab fünf Mitarbeitern möglich.
Höherer steuerlicher Förderrahmen als Türöffner
Durch das BRSG genießen alle Arbeitnehmer höhere Steuervorteile im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG. Seit dem 01.01.2018 können sie bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei einzahlen, was monatlich 508 Euro entspricht. Allerdings sind weiterhin nur 4% sozialabgabenfrei. Tipp: Mit dem neuen Dotierungsrahmen sind nun deutlich höhere Betriebsrenten über nur einen Durchführungsweg möglich. Das vereinfacht die Gestaltung der Versorgungen insbesondere für Fach- und Führungskräfte.
Je nach bAV-Modell: Zuschuss des Arbeitgebers künftig verpflichtend
Außerdem wird ab 2022 der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers für bereits bestehende Entgeltumwandlungen nach § 3 Nr. 63 EStG wirksam. Die Unternehmen müssen entsprechend überprüfen, ob ihre Zusagen der neuen Zuschusspflicht genügen. Das betrifft nahezu alle bestehenden Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds – insgesamt sind dies mehr als zwölf Millionen. Für Neuverträge gilt die Regelung schon ab dem 01.01.2019. Wenn der Kunde also plant, seinen Mitarbeitern diese bAV-Form zu ermöglichen, sollte er die Auswirkungen im Hinterkopf behalten.
Wichtige Fragen für das Beratungsgespräch
Die neuen Regelungen des BRSG sind nur Teil des „Gesamtkunstwerkes“. Das bedeutet: Andere Baustellen dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Vermittler sollten im Beratungsgespräch daher folgende grundlegende Fragen stellen:
- Ist das Unternehmen tarifgebunden? Gelten also Regelungen für die bAV, die eingehalten werden müssen?
- Gibt es eine Versorgungsordnung?
- Was ist wie dokumentiert?
- Ist die Gleichbehandlung der einzelnen Arbeitnehmer gewährleistet: Wer bekommt warum wie viel?
- Gibt es „Altlasten“ wie alte fondsgebundene Verträge nach § 40b EStG, „ungewollte“ Pensionszusagen oder fehlende Unterlagen?
Mit detaillierter und eindeutiger Versorgungszusage Streit vermeiden
Das rechtliche Fundament der bAV ist die Versorgungszusage. Sie sollte schriftlich abgefasst und möglichst eindeutig sein, sonst steht die bAV auf wackeligen Beinen. Gibt es keine Versorgungszusage, kann es zum Streit kommen. Dies kann der Fall sein, wenn das Arbeitsverhältnis geändert oder gekündigt wird oder die erwartete Leistung geringer ausfällt als angenommen.
Gerechtfertigte Ungleichbehandlung
Das Thema Gleichbehandlung sollte ebenfalls auf den Beratungstisch kommen. Der Arbeitgeber muss in seinem Betrieb zum Beispiel Frauen und Männer oder alte und junge Mitarbeiter bei der bAV gleichstellen. Dabei ist aber eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung möglich und oft auch sinnvoll: zum Beispiel aufgrund der Betriebszugehörigkeit oder zwischen Führungskräften und Mitarbeitern ohne Schlüsselfunktionen. Auch dies sollte passend in der Versorgungszusage dokumentiert sein.
Die Dokumentation der Versorgungszusage ist ein guter Türöffner für Vermittler: Die Frage nach dem Vorhandensein einer schriftlichen Zusage und Hinweise auf mögliche Auswirkungen zeugen von Fachkenntnis und eignen sich als Einstieg in ein erstes Gespräch. Aber Achtung: Eine individuelle Versorgungszusage zu erstellen, ist Rechtsberatung. Diese dürfen nur dafür zugelassene Personen durchführen. Versicherer wie die Continentale stellen in der Regel allgemein gehaltene Muster zur Verfügung.
Geschickt kombinieren
Zudem gehört es zu einer ganzheitlichen Beratung, die verschiedenen Durchführungswege, Leistungs- und Finanzierungsarten individuell auf das Unternehmen zuzuschneiden und zu kombinieren. Für Arbeitnehmer mit einem Brutto-Einkommen von maximal 2.200 Euro eignet sich die neue, arbeitgeberfinanzierte FörderRente. Die arbeitnehmer- oder mischfinanzierte Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung ist für alle Arbeitnehmer passend. Für Mitarbeiter mit Schlüsselfunktionen wie Führungskräfte oder Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sowie Vorstände ist die rückgedeckte Unterstützungskasse der richtige Weg. Eine Pensionszusage ist als ergänzende Vorsorge für GGF und Vorstände geeignet. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber eine Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsvorsorge ebenso in Betracht ziehen wie die mögliche Absicherung von Hinterbliebenen.
Fazit
Das BRSG bringt etliche Verbesserungen, aber auch veränderte Vorschriften für Arbeitnehmer und Unternehmen mit sich. Viele eignen sich für Vermittler als Türöffner, um mit Arbeitgebern über bAV zu sprechen. Denn jetzt ist es Zeit, bestehende Versorgungswerke zu prüfen oder neue zu installieren. Dabei sollten die Vermittler ganzheitlich beraten und die wichtigen Grundlagen, die ein Versorgungswerk rechtssicher machen, nicht vergessen. Bei dieser Aufgabe unterstützt sie die Continentale mit schneller, kompetenter Hilfe vor Ort. Für spezielle Fragen steht ein regionales Netzwerk von Experten und Fachanwälten bereit.
Diesen Artikel finden Sie auch auf Seite 8 der AssCompact Sonderedition betriebliche Versorgung 2018.
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