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5. Februar 2016
Neue Haftungsregelungen des Speditions- und Logistikverbands

Neue Haftungsregelungen des Speditions- und Logistikverbands

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband rät Spediteuren und Kunden, die aktualisierten Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen als Grundlage für Verträge zu benutzen und die Deutschen Transport- und Logistikbedingungen zurückzuweisen. KRAVAG hat auf dieser Grundlage seine Logistic-Police angepasst.

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) empfiehlt seit 01.01.2016 die aktualisierten ADSp – Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 als Grundlage für Verkehrsverträge. Auch aus Versicherungssicht sind die neuen ADSp vorteilhaft für Spediteure und ihre Kunden, so Rechtsanwalt Axel Salzmann, Leiter des KRAVAG-Kompetenzzentrums Straßenverkehrsgewerbe und Logistik, Hamburg: „Die ADSp haben sich in der Praxis über viele Jahrzehnte bewährt: Der Gleichklang zwischen Haftung und Versicherung macht die Risiken bei Transport und Lagerung für alle Beteiligten wirtschaftlich kalkulierbar.“ Laut Salzmann bringen die ADSp 2016 auch für Auftraggeber viele Vorteile und berücksichtigen beispielsweise die erhöhten Haftungsinteressen der Verlader.

DTLB ausdrücklich zurückweisen

Salzmann rät Spediteuren darüber hinaus, die von Verladern empfohlenen Deutschen Transport- und Logistikbedingungen (DTLB) ausdrücklich zurückzuweisen und dies auch zu dokumentieren: „Die DTLB sind ein einseitiges Bedingungswerk und berücksichtigen zentral die Interessen der Auftraggeber. Spediteure sind teilweise unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt, die ihre Existenz gefährden können – selbst bei entsprechenden Sondervereinbarungen mit dem jeweiligen Versicherer.“

KRAVAG-Logistic-Police an neue Haftungsgrundlagen angepasst

Als Spezialversicherer für das Verkehrsgewerbe und Logistiker hat KRAVAG im Zuge der Empfehlung seine Logistic-Police für Spediteure und ihre Auftraggeber angepasst. Wie bereits in der Vergangenheit hat der DSLV auch in der Neufassung seiner Branchenbedingungen das Wertersatzprinzip aus dem Frachtrecht des Handelsgesetzbuches (HGB) übernommen. Allerdings gilt bei Umschlag und Lagerung künftig auch die gesetzliche Regelhaftungssumme von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm des Rohgewichts der Sendung – das sind derzeit rund 10,50 Euro und damit mehr als doppelt so viel wie bisher. Als Höchsthaftungsgrenze legen die ADSp 2016 beispielsweise im Lager 25.000 Euro statt bisher 5.000 Euro pro Schadenfall fest, das Fünffache der bisherigen Regelung. KRAVAG hat ihre KRAVAG-Logistic-Police (KLP) an die veränderten Haftungsgrundlagen in den neuen ADSp angepasst, sodass Spediteure auch weiterhin den gewohnten umfassenden Versicherungsschutz bekommen können.

„ADSp-Lager-Plus“: KRAVAG-Versicherungsschutz für hochwertige Güter

Erfreulich für Auftraggeber: Sie können im Lagerbereich erstmals höhere Güterwerte deklarieren und gegen Zahlung eines Zuschlags die genannten Haftungsbeiträge erhöhen, damit sie im Schadenfall den vollen Wert des eingelagerten Gutes bekommen. Mit dem neuen KLP-Baustein „ADSp-Lager-Plus“ können sie obendrein Güterfolgeschäden und Vermögensschäden bis 100.000 Euro versichern.

Die Versicherungsexperten in den Straßenverkehrsgenossenschaften informieren umfassend über die ADSp 2016 und die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz von Spediteuren und Auftraggebern. (sg)