Mit dem NÜRNBERGER ErnstfallSchutz tritt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG (NLV) im Februar 2016 in den Markt der Dread-Disease-Versicherungen ein. Das neue Produkt enthält Elemente wie den ZweitSchutz, automatische Mitversicherung von Kindern ab Geburt und vollen Versicherungsschutz bei mindestens 50 Erkrankungen. Bei gut- und bösartigen Tumore, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der inneren Organe, Verlust von Fähigkeiten und Koma, Erkrankungen des Nervensystems, Verletzungen, Erkrankungen des Bluts, blutbildender Organe und Infektionen zahlt die NÜRNBERGER nach einer 14-tägigen Karenzzeit eine Kapitalleistung in vereinbarter Höhe (maximal 3 Mio. Euro) aus. Bei den vier häufigen Krankheiten invasiv wachsender Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Multiple Sklerose erbringt die NÜRNBERGER bereits bei weniger starker Ausprägung der Erkrankung eine Teilsumme. Bei Tod der versicherten Person wird die versicherte Todesfallsumme ausgezahlt.
Die NÜRNBERGER bietet den ErnstfallSchutz in den beiden Varianten Comfort und Premium an. Mit ZweitSchutz (im Fall einer weiteren Erkrankung kann die Versicherungssumme ein zweites Mal ausgezahlt werden), SofortHilfe (Vorauszahlung auf die Versicherungssumme bereits bei Vorlage der Diagnose) und Assistance-Leistungen (fachärztliche Beratung über eine Telefonhotline) weist der Premium-Tarif ein nochmals erhöhtes Leistungsspektrum auf.
Automatisch mitversichert sind in beiden Tarif-Varianten Kinder bereits ab Geburt bis zum 18. Geburtstag. Folglich bietet der ErnstfallSchutz auch Schutz für angeborene Erkrankungen, welche nicht pränatal diagnostiziert wurden. Sollte ein Kind schwer erkranken, zahlt die NÜRNBERGER 50% der Versicherungssumme (maximal 35.000 Euro für jedes Kind, für alle Kinder maximal 50% der Versicherungssumme). Auch eine Todesfallleistung und die Assistance-Leistungen (im Premium-Tarif) sind eingeschlossen.
Zusatzbaustein für Schutz bei acht weiteren Krankheiten
Darüber hinaus bietet der ErnstfallSchutz mehrere Optionen: Mit dem Zusatzbaustein für Kinder können gegen einen geringen Mehrbeitrag weitere acht Leistungsvoraussetzungen, zum Beispiel schwerer Herzfehler, Mukoviszidose und Gehirnentzündung durch Viren, bis zum 18. Geburtstag versichert werden. Dieser erweiterte Schutz kommt sowohl für die versicherte Person als auch für die automatisch mitversicherten Kinder zum Tragen. Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit kann der Kunde ebenso vereinbaren wie einen Versicherungsschutz bis zum Alter 100 und dynamische Anpassungen von Beitrag und Leistung.
Beim NÜRNBERGER ErnstfallSchutz ist der Bruttobeitrag über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Auch bei Turbulenzen an den Kapitalmärkten sind somit Beitragserhöhungen ausgeschlossen. (ad)
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