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30. März 2017
Mittelstand erwartet positive Impulse für die bAV vom Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mittelstand erwartet positive Impulse für die bAV vom Betriebsrentenstärkungsgesetz

Laut einer aktuellen Studie von Generali und F.A.Z.-Institut erwartet die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen mit der aktuellen Reform eine steigende bAV-Nachfrage, ist aber bei der eigenen Umsetzung noch unsicher.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Attraktivität der bAV erhöht und die Marktdurchdringung vorangetrieben werden. Die breite Mehrheit der deutschen mittelständischen Unternehmen erwartet von der aktuellen Reform positive Impulse zur Stärkung der bAV. Das ergab die aktuelle Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2017“ der Generali Versicherungen und des F.A.Z.-Instituts. Demnach rechnen fast zwei Drittel (64%) mit steigendem Arbeitnehmer-Interesse an der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings hat sich bisher nicht einmal jedes fünfte Unternehmen (17%) festgelegt, die bAV-Reform zu nutzen und die entsprechenden Angebote 2018 zu erweitern. Rund zwei Drittel (62%) der befragten Unternehmen wissen noch nicht, ob der eigene Betrieb die Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aufgreifen und neue Angebote unterbreiten wird. 18% von ihnen schließen einen Ausbau des eigenen bAV-Angebots bereits jetzt aus.

Die Betriebe, die sich bereits jetzt zur Angebotserweiterung entschlossen haben, zielen insbesondere darauf ab, den Förderbetrag für Geringverdiener nutzen zu können: Das erklärte rund die Hälfte der Umfrageteilnehmer (47%). Das Opting-out-Modell hingegen, also die automatische Lohnumwandlung, wollen laut Umfrage derzeit lediglich 18% der befragten Betriebe nutzen.

Punkten mit digitalen Produkten und Services

Gleichzeitig zeigt sich laut Studie, dass bAV-Anbieter mit digitalen Produkten und Services bei den Unternehmen punkten können. Mehr als die Hälfte (59%) der befragten Personalverantwortlichen erwartet von den Anbietern ganzheitliche digitale Lösungen, also bAV-Angebote, bei denen sämtliche Angelegenheiten wie Antragsstellung, Verwaltung und Änderung digital möglich sind, um den komplexen bAV-Themen und Kundenwünschen gerecht zu werden. Bei großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gaben dies sogar zwei Drittel an. Gleichzeitig sind für 58% aller Befragten Online-Tools zur Abwicklung und Kontrolle der bAV wichtig. Und immerhin ein Viertel erachtet die Möglichkeit mobiler Zugriffe auf die bAV-Verwaltung als relevant. Mit dem verstärkten Einzug digitaler Anwendungen in die bAV wächst auch die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz. Beides stellt laut 91% der befragten Personalverantwortlichen hohe Anforderungen an die Administration und Kommunikation der bAV.

Neben dem schon angesprochenen steigenden Arbeitnehmer-Interesse verbinden die Unternehmen mit der gesetzlichen Neuordnung der Betriebsrente die Hoffnung auf attraktivere bAV-Produkte. Das erklärten 56%. Einen sinkenden Haftungsumfang für die Arbeitgeber erhoffen sich 44%. Und ein gutes Drittel der Personalverantwortlichen rechnet mit einer Entlastung der Unternehmen bei der Bürokratie und den Vorschriften zur bAV (35%). Lediglich 13% der befragten Unternehmen gaben an, dass sie keine positive Wirkung erwarten. (ad)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Ludwig Barthel am 31. März 2017 - 09:53

Da fragt man sich, wie diese Studie zustande gekommen ist. Es ist doch absurd, dass ein Arbeitnehmer eine bAV wählt, die u.a. keinerlei verlässliche Mindestversorgung vorhält. Das mag in den USA funktionieren, hier aber nicht. Mit dem neuen Durchführungsweg wird das Prinzip der GRV (nicht planbare Rente) auf die bAV übertragen. Die GRV würde auch nicht funktionieren, wenn es kein Zwangssystem wäre (wen interessiert noch der Generationenvertrag?). Wenn 64% der Unternehmer angeblich eine Stärkung der Nachfrage erwarten, fragt man sich, warum 62% der Unternehmer noch nicht wissen, ob Sie entsprechende Angebote nach dem geplanten Gesetz vorhalten wollen. Ich behaupte, dass 90% der Mittelständler die Inhalte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes noch garnicht im Detail kennen bzw. etwas davon gehört haben! Vor allem stellt sich die Frage, wie und von wem die Beratung umgesetzt werden soll. Das erste "Chemie-Modell" funktionierte seinerzeit schon nicht, weil die beteiligten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sich über die Beratung vor Ort keine Gedanken gemacht haben.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird grandios scheitern, weil politische Überlegungen eine praxisnähere Ausrichtung verhindern! Vorschläge von wirklichen Fachleuten gab es dazu genügend.