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15. März 2023
Makler-Votum: Das charakterisiert die Kooperation mit Pools
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Makler-Votum: Das charakterisiert die Kooperation mit Pools

Viele der befragten Maklerinnen und Makler der aktuellen Studie „AssCompact AWARD – Pools und Dienstleister“ arbeiten mit einem Pool zusammen. In welchen Sparten wird bevorzugt zusammengearbeitet? Was führt zu einer Beendigung der Kooperation? Und wie sieht es bei der Bezahlung einer Gebühr für das Pool-Angebot aus?

Rund 92% der befragten unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten haben in der aktuellen Studie „AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2023“ angegeben, dass sie mit einem Pool zusammenarbeiten und Neugeschäft darüber einreichen. Mit einer wirtschaftlichen Interessenvertretung wie Verbänden wiederum arbeiten etwa 18% der Befragten regelmäßig zusammen. Weitere 13% kooperieren im Rahmen ihres Vermittlungsgeschäfts auch mit Servicegesellschaften. Die Maklerschaft profitiert hierin vom Zugang zu Software, zu aktuellem Research sowie zu Rechtshilfen. Lediglich etwas mehr als 8% gaben an, auch mit einem Haftungsdach zusammenzuarbeiten. Nachdem die Maklerfavoriten und Qualitätsführer unter den Pools und Dienstleistern bereits hier präsentiert wurden, beleuchtet dieser Text nun die Zusammenarbeit mit Pools und Dienstleistern genauer.

Viel Zusammenarbeit bei Sach/HUK

Doch in welchen Geschäftsfeldern bedienen sich die Befragten regelmäßig des Dienstleistungsangebots eines Pools, Dienstleisters oder auch eines Haftungsdachs? Die Ergebnisse der aktuellen AssCompact AWARD-Studie belegen die Dominanz einer Sparte, nämlich Sach/HUK. 92% der Maklerinnen und Makler gaben an, in diesem Geschäftsfeld mit Pools und Dienstleistern zusammenzuarbeiten. Mit etwas Abstand folgen die Sparten Vorsorge/Leben und Kranken. Im Bereich Vorsorge/Leben nutzen 79% der Befragten, im Bereich Kranken rund 77% das Dienstleistungsangebot regelmäßig. Mit 42% ist dagegen das Geschäft bei Finanzanlagen und Finanzierungen über Pools und Dienstleister weniger bedeutend.

Chancen und Risiken bleiben nahezu unverändert

Bei den drei wichtigsten Argumenten für und gegen eine Zusammenarbeit mit Pools und Dienstleistern haben sich laut Makler-Votum einige Veränderungen ergeben. Nach wie vor allerdings spricht für rund 43% der Befragten die Bewahrung der eigenen Unabhängigkeit für die Zusammenarbeit, ein nur geringfügig kleinerer Wert als in der Vorjahresstudie (2022: 44,8%). Weitere 31% schätzen in der aktuellen Studie allerdings die hohe Produktbreite aus einer Hand als Chance einer Zusammenarbeit mit Pools und Dienstleistern. Und nochmals rund 29% profitieren von einem leistungsfähigen Back-Office bzw. der Auslagerung administrativer Tätigkeiten. Noch in der Vorjahresstudie rangierten „Exklusive Deckungskonzepte“ und „einfache Antragsprozesse/Policierung“ auf dem Treppchen.

Die drei größten Risiken, die die befragte unabhängige Vermittlerschaft in der Zusammenarbeit mit Pools und Dienstleistern sehen, blieben unverändert. Die Abhängigkeit von einem Pool bzw. der Verlust der Unabhängigkeit sind mit 43% das größte Risiko der befragten Maklerinnen und Makler, gefolgt von der Befürchtung einer Insolvenz bzw. Schließung (34,9%) und dem Risiko einer Übernahme des Pools durch Investoren (31,4%).

Die Gründe für eine Beendigung der Zusammenarbeit

Trotz der genannten Chancen und Vorteile bei einer Zusammenarbeit kommt es vor, dass Maklerhäuser und Pools bzw. Dienstleister auch wieder getrennte Wege gehen. Bei immerhin rund 44% der Befragten war dies auch bereits der Fall. Auf die Frage, welche Gründe dafür eine Rolle spielten, antworteten 36% der Befragten, dass sie schlechte Erfahrungen mit der Kooperation gemacht hätten und daher kein Vertrauen mehr in der Zusammenarbeit entgegenbringen können. Weitere 34% äußerten aber auch eine große Unzufriedenheit mit dem Serviceangebot des Pools oder Dienstleisters, mit dem die Zusammenarbeit beendigt worden war. Und weitere 26% der Befragten gaben an, dass die überwiegende Zusammenarbeit mit einem anderen Pool ein Grund für die Beendigung war.

Gebühren fallen für viele Befragte nicht an

Die Frage, ob für das Dienstleistungsangebot bzw. die Mitgliedschaft eine Gebühr bezahlt wird, bejahten lediglich 28% der Befragten. Der Großteil der Befragten, rund 72%, bezahlt demnach keine Gebühren. Doch wie finanzieren sich Pools und Dienstleister dann? Laut Makler-Votum spielen Supervisionen bzw. -courtagen der Versicherer eine herausragende Rolle. Das schätzen zumindest mehr als 87% der Befragten. Lediglich etwa ein Fünftel der Befragten glaubt, dass auch Festvergütungen seitens der Versicherer zur Finanzierung der Dienstleistungen beitragen. Der Mittelwert der Gebühren, die die Befragten, die eine Gebühr zahlen, pro Jahr für die Anbindung leisten, beträgt laut aktueller Studie 1.527 Euro. Bei rund 62% beträgt die Gebühr bis zu 1.000 Euro. Besonders häufig liegt die Gebühr zwischen 500 und 1.000 Euro. Auf die Frage, ob die Gebühren auch Auswirkungen für den Endkunden haben, antworteten fast 74% mit „Nein“. Der Grund: Die Zusatzkosten der Pools werden durch geringere Provisions-/Courtagesätze aufgefangen und finanziert. Immerhin 13% der Befragten sind aber der Ansicht, dass die Finanzierung von Pools und Dienstleistern durch die Versicherer Nachteile für die Kundschaft hat. Produkte würden dadurch entweder teurer oder die Rendite geringer. (as)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2023“ wurde vom 25.01.2023 bis 03.02.2023 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 739 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt.

Sie können diese Studie hier kostenpflichtig bestellen.

Informationen zu allen weiteren AssCompact-Studien sind unter asscompact.de/studien zu finden.

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