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30. Juni 2017
IDD: „Hätte die Existenz vieler unabhängiger Versicherungsmakler gefährdet“
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IDD: „Hätte die Existenz vieler unabhängiger Versicherungsmakler gefährdet“

Auf der Zielgeraden zum IDD-Umsetzungsgesetz gab es doch noch deutliche Veränderungen zugunsten der Versicherungsmakler: Dass Makler sowohl gegen Provision als auch auf Honorarbasis arbeiten können, ist eine dieser Änderungen. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde das Gesetz zur Umsetzung der IDD nach einer kurzen Aussprache und gemäß dem seit Mitte der Woche vorliegenden Beschluss des Wirtschaftsausschusse im Bundestag verabschiedet.

Zum guten Schluss wird die IDD nun doch noch weitgehend eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren hat der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium noch deutliche Änderungen erfahren. Dies betonten in dieser Nacht alle Fraktionen in der letzten Lesung zum Gesetz im Bundestag. Es sei eine lange Diskussion gewesen, die viel Aufmerksamkeit erfahren habe und zu vielen Eingaben vonseiten der Branche geführt hätte. Seit Mitte der Woche lag der Beschluss des Wirtschaftsausschusses vor, gestern stand dann die 2./3. Lesung zum „Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD)“ auf der Tagesordnung des Bundestages. Um 23.40 Uhr fand schließlich eine kurze Aussprache statt, 12 Minuten nach Mitternacht war das Gesetz mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke beschlossen.

Öffentliche Anhörung bewirkt Umdenken

Während wichtige Änderungen etwa für die Honorarberatung im Firmengeschäft schon in frühem Stadium stattgefunden hatten, war zuletzt noch vorgesehen, dass Makler private Mandanten nur gegen Provisionen beraten dürfen sollten. Dieses „Provisionsgebot“ kam schließlich noch vom Tisch, ebenso die sogenannte Doppelberatungspflicht, infolgedessen auch Versicherer Makler-Kunden hätten beraten sollen.

Proteste und Anhörungen zeigen Wirkung

Der Protest der Versicherungsmaklerverbände hat an den entscheidenden Stellen gewirkt. Markus Held von der SPD betonte zudem, dass die Öffentliche Anhörung ein Umdenken gebracht habe. Seitdem habe man sich von den fachlichen Aussagen der Branche und des Verbraucherschutzes leiten lassen. Joachim Pfeiffer von der CDU/CSU erklärte: „Die zahlreich vorgetragenen Bedenken gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums konnten durch die in den parlamentarischen Beratungen vereinbarten Änderungen weitgehend ausgeräumt werden. Insbesondere die Vorschläge für ein Provisionsgebot bzw. Honorarverbot für Versicherungsvermittler, die die Existenz vieler unabhängiger Versicherungsmakler gefährdet hätten, sind vom Tisch. Das ist auch im Interesse der Verbraucher, die von der unabhängigen Beratung durch Versicherungsmakler profitieren.“ Er verwies zudem außerhalb des Vergütungsthemas darauf, dass man über das Gesetz noch einen Passus einbringen konnte, dass Versicherungsnehmer bei Verträgen mit Überschussbeteiligung über ihre Ansprüche in Textform informiert werden müssen.

Versicherungsmakler unabhängig von Versicherern

Hingewiesen wurde jeweils, dass Versicherungsmakler seit mehreren 100 Jahren ihre Aufgabe für die Kunden erfüllen würden. „Wir wollen den Versicherungsmakler nicht als abhängigen Mittler der Versicherer sehen“, sagte Klaus-Peter Flosbach von der CDU/CSU-Fraktion. Versicherungsmakler würden ein gesamtes Beratungspaket anbieten: Sie würden analysieren, beraten, Deckungskonzepte entwickeln, Kunden betreuen und im Schadenfall begleiten. Hätte man den Maklern die Existenzberechtigung entzogen, wäre keine entsprechende Beratung mehr gewährleistet. Zudem würden den knapp 47.000 Versicherungsmaklern nur 318 Versicherungsberater, von denen wiederum nur 79 Verbraucher beraten, gegenüberstehen.

Stärkung der Honorarberatung

SPD und CDU/CSU betonten aber auch, dass die Honorarberatung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – mit dem Gesetz gestärkt wurde. Die SPD betonte, dass Versicherungsmaklern der Einstieg in die Honorarversicherungsberatung erleichtert werde. Beide Parteien sehen zudem eine Stärkung der Honorarberatung, da Honorarberater nunmehr auch Versicherungsverträge vermitteln dürften.

„Druck der Maklerlobby“

Gegen das Gesetz äußerten sich die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linken-Politikerin Susanna Karawanskij kritisierte in der Bundestagsberatung die „Diskrepanz zwischen Kundeninteresse und Vergütungsinteresse des Vermittlers“. Mischmodelle zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung würden noch mehr Unklarheit für die Verbraucher bringen. Zudem bedauerte sie, dass das Provisionsabgabeverbot nicht abgeschafft wurde. Nicole Maisch von den Grünen sprach davon, dass die Koalitionsfraktionen dem Druck der Maklerlobby nachgegeben habe. Verlieren würde der Kunde. Zudem kritisierte sie, dass es nicht zu einer Pflicht zum Anbieten von Honorartarifen gekommen sei.

Rechtsverordnung zur Weiterbildung

Am 07.07.2017 steht das Gesetz nun auf der Tagesordnung des Bundesrats. Am 23.02.2018 soll das Gesetz fristgerecht in Kraft treten. Weitergehende Regelungen etwa zu der Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und –berater werden noch per Rechtsverordnung zu bestimmen sein. Barbara Lanzinger von der CDU/CSU merkte an, dass man bei der Weiterbildungspflicht eine Entscheidung mit Augenmaß getroffen habe. Im Ergebnis heißt das, 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr, aber nur für „die relevanten Personen“. (bh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Michael Schreiber am 30. Juni 2017 - 09:23

Es handelt sich nach wie vor nicht um ein Honorar. Das gibt und gab es nie für Versicherungsmakler. Für die Entgegennahme eines Entgeltes von Verbrauchern wird der sogenannte Vermittlungserfolg geschuldet. Ein Entgelt darf also im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung nur dann genommen werden, wenn der Versicherungsvertrag auch zustande gekommen ist.

Gespeichert von Frank L. Braun am 30. Juni 2017 - 15:20

IDD, MiFID II und Kleinanlegerschutzgesetz erfordern eine neutrale Beratung im Vorfeld der Vermittlung. Hier wird es sicherlich Überlebensnotwendig, diesen Zeitaufwand gegen ein Honorar abrechnen zu können, damit es überhaupt zeitnah zum Verdienst kommen kann, wie in eBooks bei mwsbraun beschrieben.

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 30. Juni 2017 - 15:35

Hoffentlich dringt das mal bis zu den Linken/Verbraucherschutz durch. Honarberatung ist per se nicht grundsätzlich günstiger!!! Dies wurde mir auch von Honorarberatern bestätigt. Der Vorteil einer Beratung durch den Makler ist aber für den Kunden die Haftung für das beste Angebot. Die Honorarberatung kann ja auf keinen Fall besser sein, da jahrzentelange Erfahrung, auch über die Leistungsbereitschaft der Versicherer, den "frischen" Honorarberatern fehlt.Wir kennen uns halt nicht nur theoretisch aus, sondern wissen durchaus wie die Gesellschaften ticken, dies ist siche für den Kunden ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Das beschränkte Angebot für Honorartarife am Deutschen Markt ist ebenfalls nicht das Gelbe vom Ei. Ist ja sehr schön, dass die Abgeordneten dies jetzt bestätigt haben. Das gibt Hoffnung in eine Politik der Vernunft mit Zukunft.