AssCompact suche
Home
Assekuranz
6. März 2017
HDI bringt neues Konzept „bAV Plus Cashback“

HDI bringt neues Konzept „bAV Plus Cashback“

Kern des neuen bAV-Konzepts der HDI ist eine Prepaid-Kreditkarte, die der Chef monatlich mit einem fixen Betrag auflädt. Diesen Betrag, der in der Gehaltsabrechnung als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug erfasst ist, kann der Mitarbeiter für Einkäufe seiner Wahl ausgeben.

Mit dem neuen Konzept „bAV Plus Cashback“ ermöglicht HDI Arbeitnehmern den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ohne spürbaren Konsumverzicht. Kern des Konzepts ist eine Prepaid-Kreditkarte. Diese lädt der Chef monatlich mit einem fixen Betrag auf, den der Mitarbeiter für Einkäufe seiner Wahl ausgeben kann. In der Gehaltsabrechnung wird dieser Betrag als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug erfasst. So erhält der Mitarbeiter, über die Entgeltumwandlung hinaus, eine zusätzliche Förderung für seine bAV. Der Arbeitgeber finanziert die Gutschrift teilweise durch die Lohnnebenkosten, die er einspart, weil die bAV-Beiträge seines Mitarbeiters auch für ihn innerhalb gesetzlicher Grenzen sozialabgabenfrei sind.

Ein Praxisbeispiel

Ein lediger Mitarbeiter ohne Kinder, der monatlich 3.000 Euro brutto verdient, schließt eine Direktversicherung ab. Jeden Monat fließen 100 Euro aus seinem Brutto-Gehalt in den Vertrag. Weil dieser Sparbeitrag steuer- und sozialabgabenfrei ist, zahlt er netto nur rund 50 Euro. Im Gegenzug lädt der Arbeitgeber die Prepaid-Kreditkarte des Mitarbeiters monatlich mit 40 Euro auf. So kostet die Direktversicherung den Arbeitnehmer unter dem Strich nur noch 10 Euro. Der Arbeitgeber spart durch die bAV seines Mitarbeiters in diesem Beispiel jeden Monat 20 Euro Lohnnebenkosten. Weiterhin kann er die 40 Euro Sachkostenzuschuss steuerlich absetzen. Damit reduziert sich der Netto-Aufwand beim Arbeitgeber ebenfalls auf rund 10 Euro pro Monat.

HDI-Vertriebsvorstand Wolfgang Hanssmann erklärt: „Ein Arbeitgeberzuschuss gerät schnell in Vergessenheit. Mit ‚HDI bAV Plus Cashback‘ wird der Mitarbeiter Monat für Monat daran erinnert, dass sich sein Chef an der bAV beteiligt.“ (ad)