Im derzeitigen deutschen Krankenversicherungssystem sieht die Monopolkommission eine Vielzahl von ungenutzten wettbewerblichen Potenzialen, die die Zukunftsfähigkeit des Krankenversicherungssystems erheblich verbessern könnten. In ihrem aktuellen Sondergutachten mit dem Titel „Stand und Perspektiven im deutschen Krankenversicherungssystem“ gibt das unabhängige Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät, daher insgesamt 13 Empfehlungen zur Wettbewerbsförderung im Krankenversicherungsmarkt, die sowohl die GKV als auch die PKV und die Wettbewerbsdurchsetzung allgemein betreffen.
Empfehlungen zur Wettbewerbsförderung
So gebe es im bestehenden Krankenversicherungssystem für Versicherungen kaum Anreize, nach Wegen für die optimale Versorgung der Patienten und Kosteneinsparungen zu suchen. Außerdem sei es an der Zeit, die Chancen der Digitalisierung auch im Gesundheitswesen wahrzunehmen. Die Monopolkommission nennt hier beispielsweise eine bessere Prävention durch individuelle, App-basierte Dienste oder besser abgestimmte Behandlungsabläufe durch die Vernetzung von Ärzten, Patienten und Versicherungen.
Die GKV sollte, so die Monopolkommission, Tarife in Form von Wahltarifen anbieten, und das Tarifspektrum sollte erweitert werden. Der Risikostrukturausgleich sollte dahingehend weiterentwickelt werden, dass bei Mittelzuweisungen an die Kassen Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden. Regionale Unterschiede in den Ausgabenniveaus sollten sich auch in den Einnahmen der Kassen wiederfinden.
PKV-Verband: Nachteil für ältere und kränkere Versicherte
In der PKV sollten vor allem die Wechselmöglichkeiten für Bestandskunden von einer privaten Kasse zur anderen verbessert werden. Die Monopolkommission empfiehlt ein Konzept, in dem privat Versicherte die Möglichkeit erhalten, bei einem Versicherungswechsel ihrem Gesundheitszustand entsprechende Alterungsrückstellungen mitzunehmen. Diese Portabilität von PKV-Alterungsrückstellungen bezeichnet der PKV-Verband in einer Stellungnahme zum Sondergutachten allerdings als „unsolidarisch und zum Nachteil der Kranken“. Die Umsetzung der Monopolkommissionsvorschläge in die Praxis hätten „extrem unsolidarische Auswirkungen ausgerechnet zu Lasten der älteren und kränkeren Versicherten“, warnt der Direktor des PKV-Verbandes, Volker Leienbach.
Zurückhaltung bei der Frage des dualen Systems
Zur Frage, ob das zweigliedrige Krankenversicherungssystem in seinen wesentlichen Bestandteilen umgestaltet werden muss, bleibt die Monopolkommission zurückhaltend. Sie empfiehlt, zunächst die analysierten Wettbewerbsprobleme innerhalb der bestehenden Krankenversicherungssysteme anzugehen.
Das vollständige Sondergutachten der Monopolkommission steht hier zum Download bereit. (ad)
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