Aktuell stehen ca. 1,4 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung. Jeden Monat wird das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer rund 20.000 Mal angefragt, weil jemand Betreuungsfall geworden ist. Nur gut 8% der Anfragen werden positiv beantwortet. Nach einer Forsa-Umfrage haben lediglich 10% der Menschen eine Vorsorgevollmacht, im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind gar nur 4% der Bevölkerung eingetragen. Nur 15% besitzen nach Angaben der Deutschen Hospizstiftung eine Patientenverfügung. Der Bedarf ist also groß.
Irrtümer verhindern rechtliche Vorsorge
Durch Krankheit oder Unfall können Menschen zum Betreuungsfall werden. Wer entscheidet dann über Vermögen, medizinische Behandlungen oder bei Selbstständigen über das Unternehmen? Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass automatisch der Ehepartner handeln darf. Das geht nur mit einer Vorsorgevollmacht. Ohne Vorsorgevollmacht entscheiden fremde Betreuer oder zum Betreuer bestellte Partner oder Angehörige. Irrtum Nummer zwei: Auch bestellte Ehepartner können nicht uneingeschränkt selbstständig über Vermögen, Versicherungen oder Immobilien verfügen.
Eine wichtige Empfehlung für den Kunden
„In dem Moment, als mir die Situation klar war, habe ich sofort meine eigene Gesamtvollmacht erstellen lassen, meine Familie versorgt und meine Kunden informiert“, so Versicherungsmakler Gerhard Koch, Bad Liebenzell. Als Kooperationspartner informiert er Kunden zu den Risiken fehlender Vorsorgedokumente und darüber, welche Wünsche und Vorstellungen sie mit Hilfe der Software von JURA DIREKT in ihre Vollmachten einfließen lassen können. Kooperierende Anwälte erstellen aus diesen Analysen Gesamtvollmachten, der Dienstleister sorgt für dauerhafte Sicherheit. „Die Zufriedenheit unserer Bestandskunden ist gestiegen“, so Generationenberater (AEPD) Jürgen Weber, Freiburg. „Wir sprechen sie zu einem sehr wichtigen Thema an, laden zu Informationsveranstaltungen ein und helfen das Thema Vollmachten endlich zu erledigen.“
„Lebendige“ und praxistaugliche Dokumente
Wenn eine Gesamtvollmacht erstellt ist, gewährleistet JURA DIREKT dauerhaft Sicherheit: „Dokumenten-Hinterlegung, schnelle Verfügbarkeit und regelmäßige Aktualisierung sind wichtige Servicebestandteile“, so der geschäftsführende Gesellschafter von JURA DIREKT Domenico Anic. „Weiterhin tragen wir ins Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ein, aktualisieren bei Gesetzesänderungen und bieten eine weltweite Notfall-Hotline. Die kooperierenden Anwälte unterstützen bei rechtlichen Herausforderungen und unser Serviceteam hilft im Betreuungsfall übergreifend bei Abwicklungen mit Gerichten, Krankenhäusern oder Heimen, bei Behördengängen oder Pflegethemen und vielem mehr.“
Es sei eine große Hilfe, so Kundenäußerungen, dass JURA DIREKT über die Notfall-Hotline auch als Lotse fungiere, wenn der Betreuungsfall eintrete. Wichtig ist auch, dass die Dokumente im Fall der Fälle praxistauglich sind: „Eine Mandantin ist entsprechend ihren Wünschen im Krankenhaus auf dem Weg zum Sterben begleitet worden. Die von uns gefertigte Patientenverfügung blieb ohne jede Beanstandung durch die Ärzte. Auch wenn der Anlass traurig ist, ist es dennoch erfreulich, dass unsere Mühewaltung Früchte trägt“, so der kooperierende Rechtsanwalt Constantin von Wangenheim, Nürnberg.
Neue Wege zur umfassenden Vorsorge
Der Finanzdienstleister kann sich der Aufklärung neuer Interessenten zur rechtlichen Vorsorge widmen. Bei seinen Vollmachtkunden kann er sich angrenzenden Themen zuwenden. Beispielsweise Pflege und Sterbegeld sowie Vermögenssicherung, mit Experten Steuern und Erbschaft sowie Spezialthemen für Unternehmer und Selbstständige. Dieser umfassenden Aufklärung mit finanziellen und rechtlichen Absicherungen gehört die Zukunft. Da sind sich Branchenkenner einig. Das sehr hohe Interesse an der Fortbildung zum Generationenberater (IHK) ist ein Anzeichen dafür. Das zeigt die große Nachfrage an dieser innovativen Fortbildung beim Weiterbildungsinstitut „Deutsche Makler Akademie“, zu deren Fördermitgliedern JURA DIREKT seit April 2015 gehört.
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