Im gemeinsamen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist festgehalten worden, dass Finanzanlagenvermittler, die mit Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung tätig sind, künftig unter die Finanzaufsicht der BaFin gestellt werden sollen. Bisher waren dafür die Industrie- und Handelskammern oder Gewerbeämter zuständig. Etliche Maklerverbände hatten sich bereits kritisch zu dem Vorhaben geäußert (AssCompact berichtete). Sie befürchten zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Vermittler. In der Mehrzahl plädierten sie jedoch für eine einheitliche Aufsicht aller Vermittler.
Bundesregierung ändert ihre Position von 2017
Die FDP-Fraktion hat nun erneut mittels einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung auf das Thema aufmerksam gemacht und etliche Fragen gestellt. Allen voran verweist sie darin auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2017, in der es ebenfalls um die Aufsicht ging. Damals habe die Regierung geantwortet, dass sie keine Änderung der Aufsichtszuständigkeiten für Finanzanlagenvermittler beabsichtige.
Einheitliche Aufsicht für alle?
In der Kleinen Anfrage vom 21.02.2018 fragt die FDP nun unter anderem, warum die Bundesregierung nicht bei ihrer Position von 2017 bleibt. Auch will sie genau wissen, welche neuen wissenschaftlichen oder juristischen Erkenntnisse vorliegen, die eine Gesetzesänderung begründen würden und ob sich die Regierung durch die BaFin-Aufsicht Qualitätsverbesserungen erhofft. Auch die Frage, ob die Regierung plant, künftig auch Versicherungsvermittler, Immobiliendarlehensvermittler und Honorarberater unter die Aufsicht durch die BaFin zu stellen, wird von der FDP formuliert.
Marktkonsolidierung befürchtet
Interessant dürfte für Finanzanlagenvermittler die Antwort auf die Frage sein, ob die Regierung plant, Vermittler an den Kosten für zusätzliches Personal und Technik bei der BaFin zu beteiligen. Dass die BaFin im Fall der Fälle aufgestockt werden muss, scheint die FDP zu erwarten. Auch die Maklerverbände stellten in Zweifel, ob die BaFin derzeit die Kapazitäten hat, auch noch alle 34f-Vermittler zu überwachen.
Zu guter Letzt scheint die FDP auch eine Marktkonsolidierung bei Finanzanlagenvermittlern zu befürchten, sollte eine Verschiebung der Aufsichtskompetenz Realität werden. (tos)
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