Die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleitungen AG (dvvf) stellt ihren Vermittler-Kunden gemeinsam mit einem kooperierenden Factoring-Unternehmen eine neue Funktion zur Verfügung: Factoring/Verkauf von Honorarforderungen. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des LVRG – Provisionskürzungen und Verlängerung der Stornohaftungszeiten – laute eine Alternative Honorar, zum Beispiel als Vermittlungshonorare in Verbindung mit einem Netto-Produkt, oder als Beratungshonorar, so die dvvf.
Durch die Factoring-Lösung der Deutschen Verrechnungsstelle ist dies nun auch mit Kunden möglich, die ein höheres Honorar nicht auf einmal bezahlen können, der Vermittler aber auf die Einnahmen angewiesen ist. „Dann vereinbart der Vermittler mit dem Kunden eine monatliche Ratenzahlung über bis zu 36 Monate und verkauft diese Forderung direkt über unser Portal an das mit uns kooperierende Factoring-Unternehmen“, so Michael A. Hillenbrand, Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle. Bei der Factoring-Lösung der Deutschen Verrechnungsstelle gibt es keine Produktbindung, keine Versichererbindung und keine vorgeschriebene Honorarhöhe. (ad)
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