Die DJE Kapital AG hat sich auf die Anfang 2018 anstehenden regulatorischen Herausforderungen für Finanzdienstleister durch die Einführung der Investmentsteuerreform und MiFID II vorbereitet. Das Unternehmen reagiert auf die neuen Anforderungen. Aufgrund der Investmentsteuerreform zahlen in Deutschland aufgelegte Publikumsfonds ab Januar 2018 erstmals Steuern in Höhe von 15% auf bestimmte inländische Erträge direkt aus dem Fondsvermögen. Künftig müssen diese Fonds Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien versteuern, sofern die Einkünfte aus Deutschland stammen. Bisher wurden nur die Anleger besteuert.
Anleger erhalten Teilfreistellung
DJE hat vor diesem Hintergrund die Produktpalette auf notwendige Anpassungen hin überprüft. Zum Ausgleich für die Besteuerung auf Fondsebene erhalten Anleger künftig eine sogenannte Teilfreistellung. Das heißt, dass nur ein verminderter Anteil der Kapitaleinkünfte steuerpflichtig ist. Als Folge dessen wird die steuerrechtliche Aktienquote, von welcher der Anteil der steuerlichen Freistellung abhängt, in Zukunft in den Verkaufsprospekten ausgewiesen. Für Mischfonds-Anleger sind 15% der Erträge steuerbefreit, wenn der Fonds mindestens 25% des Vermögens in Aktien investiert. Bei Aktienfonds umfasst die Steuerbefreiung 30% der Erträge, sofern eine Mindestaktienquote von 51% festgelegt wurde.
Aktualisierung der Produktunterlagen
Dank der Ausweisung der Aktienquoten und des steuerlichen Freistellungsanteils ist laut DJE gewährleistet, dass Kunden bestmöglich von der Teilfreistellung profitieren. Lediglich bei einigen defensiv ausgerichteten Mischfonds bzw. Rentenfonds erfolgen diesbezüglich keine Anpassungen. Um es unseren Anlegern so einfach wie möglich zu machen, arbeitet DJE derzeit an der Aktualisierung der Produktunterlagen. Daraus soll klar hervorgehen, wie hoch die Mindestaktienquote des entsprechenden Misch- oder Aktienfonds ist. Darüber hinaus werden wir die damit verbundene Höhe der steuerlichen Teilfreistellung angeben, die mit der Investition in den jeweiligen Fonds verbunden ist.
Researchkosten werden übernommen
Auf auf MiFID II reagiert DJE. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass die Kosten für externes Research und die Transaktionsgebühren separat ausgewiesen werden müssen. Bislang war es üblich, beide zusammen zu veranschlagen. Mit Einführung von MiFID II ist es künftig den einzelnen Fondsgesellschaften überlassen, ob sie die Researchkosten umlegen oder selbst übernehmen wollen. DJE hat sich entschieden, die Kosten für das gesamte Research selbst zu tragen. (mh)
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