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30. November 2017
Diese Ansätze bringt das BRSG für die bAV-Beratung

Diese Ansätze bringt das BRSG für die bAV-Beratung

Die Rahmenbedingungen für die bAV werden sich durch das BRSG verbesssern, meint Dr. Andreas Wimmer, Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG. In seinem Kommentar für AssCompact nennt er die Impulse, die das neue Gesetz für die bAV-Beratung bringt.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) enthält neben dem Sozialpartnermodell viele Änderungen und Verbesserungen der bestehenden Welt der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Gleichzeitig wurde durch die Erhöhung der Grundzulage und Beseitigung einer Doppelverbeitragung in der bAV die Attraktivität von Riester erhöht. Insgesamt schafft das BRSG damit zahlreiche Ansatzpunkte für eine zielgruppenspezifische Kundenansprache.

Freibetrag auf die Grundsicherung baut psychologische Hürde ab

So wird mit dem Freibetrag auf die Grundsicherung für Renten aus einer bAV, Riester- oder Basisrente eine erhebliche psychologische Hürde speziell im Rahmen der Entgeltumwandlung abgebaut. Arbeitnehmer können motiviert werden, selbst vorzusorgen und das Argument „Altersvorsorge lohnt sich nicht“ wird entschärft.

Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung kann Motivation für Eigenvorsorge sein. Diesen muss der Arbeitgeber in Zukunft in Höhe von 15% zahlen, soweit er im Rahmen der Entgeltumwandlung seines Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge spart. Die Regelung gilt für neue Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2019, für bestehende ab dem 01.01.2022. Sie ist tarifdispositiv: Tarifvertragsparteien können den Zuschuss nach eigenen Vorstellungen gestalten.

Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens reduziert Komplexität

Die Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens im § 3 Nr.63 EStG auf 8% kann zum einen eine Komplexitätsreduktion erwirken, da möglicherweise nur noch ein Durchführungsweg im Unternehmen notwendig ist. Zum anderen bietet sie speziell besserverdienenden Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre bAV aufzustocken. Die Erhöhung nach alter Rechtslage steuerlich bereits ausgeschöpfter Verträge ist ein weiteres attraktives Ansprachethema für den Vertrieb.

Die verbesserten Rahmenbedingungen haben also – abhängig von der bestehenden bAV – vielfältige Auswirkungen. Die Aufgabe der Vermittler besteht insbesondere darin, mit ihren Kunden zu überlegen, welche Maßnahmen in den Unternehmen getroffen werden sollen und wie eine zielgerichtete Umsetzung aussehen kann.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Bruno Steiner am 30. November 2017 - 09:07

wovon ? " - Arbeitgeberzuschuss muss der Arbeitgeber in Zukunft in Höhe von 15% zahlen,". Bei der Logik unsrer Politiker:" Du kriegst ab sofort 100 % von Nichts statt 50%, also doppelt soviel wie bisher!" und der Glaskugel für die Zukunft, "was wird rückwirkend wieder einkassiert?" rate ich fast jedem: "Finger weg, es gibt (vielleicht) bessere Möglichkeiten. Aber nur solange wir nicht wieder rückwirkend um unser Spargeld beschissen werden.

Ich habe selten einen so unsachlichen, dumpfen Kommentar zu irgendeiner inhaltlich, für zukünftige Renten wirklich wichtigen Gesetzgebung, wie von Herrn B. Steiner gelesen. Das entspricht leider dem Mainstream der Zeit: alles schlecht machen ohne qualifizierte Inhalte zu liefern und sich selbst zu hinterfragen (ähnlich vielen Medien und Finanztests).
Ich deute den Kommentar als totale Frustration eines Maklers/Beraters?, der aufgegeben hat und sich in Allgemeinplätzen verliert. Letztendlich wird doch nur der beschissen, der nichts spart und vor allem die Förderungen (netto 30 - 50% i.Vgl. zum Privatsparen) nicht nutzt. Das sollte man einfach mal sagen und nicht alles so stehen lassen!

Gespeichert von Werner Hoffmann am 06. Dezember 2017 - 21:17

Das BRSG bietet viele neue Möglichkeiten in der bisherigen bAV-Welt.
In der Beratung sind viele Punkte zu beachten.
Eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist jedoch notwendig, um richtig zu beraten.
Schnellausbildung über 2-4 Eochen ist da nicht ausreichend. Leider gibt es viele „bAV-Spezialisten“, die nur einen oder zwei Durchführungswege halbherzig beherrschen und die Komplexität nicht im Zusammenspiel der 5 Durchführungswege (+ Sozialpartnermodell) beherrschen.

Und sehr oft sind die Schnittstelken zu „Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Versicherungsrecht“ auch nur teilweise bekannt.

Empfehlenswert ist das Studium „Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung (FH)“ vom Campus Insitut.
Dauer ca. 3 Semester.

Und wer Arbeitgeber reicht beraten will, dem kann man den bAV-Leitfaden für Arbeitgeber empfehlen (ab 1.2.2018 lieferbar) von bAV-Leitfaden.de
Hierbei ist im Focus die betriebswirtschaftliche Sicht auf die bAV inkl. Checklisten. Das BRSG sowie das demnächst vervollständigte BMF-Schreiben sind dann bereits eingearbeitet.