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28. November 2017
Die Einwände des AfW zum VersVermV-Entwurf

Die Einwände des AfW zum VersVermV-Entwurf

Beim Entwurf zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) hat sich das Bundeswirtschaftsministerium eng an die IDD angelehnt. Das begrüßt auch der AfW. Einige Kritikpunkte hat der Bundesverband Finanzdienstleistung aber dennoch anzubringen: Etwa bei der Lernerfolgskontrolle bei Präsenzveranstaltungen und einer verpflichtenden Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren.

Bis 24.11.2017 konnten die betroffenen Verbände ihre Stellungnahme zur VersVermV vorlegen. So kritisieren Vermittlerverbände weitgehend einhellig die Lernerfolgskontrolle bei Präsenzveranstaltungen und mahnen die Vermeidung von bürokratischem Aufwand an.

Schlichtungsstelle: Freiwillig für Versicherer, Pflicht für Versicherungsmakler?

Unterschiede gibt es aber auch. So etwa zwischen dem BVK, über dessen Einschätzung AssCompact bereits am Montag berichtete (mehr dazu hier) und dem AfW. Der BVK begrüßt etwa, dass alle Vermittler am Beschwerde- und Schiedsverfahren des Versicherungsombudsmannes teilnehmen sollen. Der AfW lehnt eine derartige Verpflichtung ab. Sie sei systemwidrig und wettbewerbsverzerrend und widerspräche sogar europäischen Grundsätzen, so der AfW in seiner Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium. Bemerkenswert dabei sei, dass es für Versicherungsunternehmen nicht verpflichtend sei, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, für Versicherungsmakler wäre dies – bei Festhalten an dem Vorschlag – dann aber der Fall.

Weiterbildung: Kontrolle und Anforderungen

Wie der BVK glaubt der AfW nicht, dass eine Lernerfolgskontrolle wie in der Verordnung gefordert nach Präsenzveranstaltungen praktikabel sei. Bei E-Learning-Angeboten sieht er das anders. Dort sollte sie durchgeführt werden und die Teilnahme auch schon durch Zwischenfragen kontrolliert werden. Für Weiterbildungsanbieter schlägt der AfW höhere Qualitätsanforderungen vor. Diese sollten sich am Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) orientieren.

Automatisiertes Verfahren für Vertriebsorganisationen

Zudem regt der Verband praxisgerechte Änderungen beim automatisierten Abruf von Angaben aus dem Vermittlerregister an. Im Blick hat der AfW dabei Maklerpools und Verbünde, denen es ermöglicht werden solle, die Registernummer von Vermittlern im automatisierten Verfahren zu Kontrollzwecken abzurufen. (bh)