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1. August 2024
BU-Versicherung: Das spricht gegen Verzicht auf konkrete Verweisung

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BU-Versicherung: Das spricht gegen Verzicht auf konkrete Verweisung

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung könnte negative Auswirkungen haben, meint Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg. AssCompact hat mit dem Pionier des BU-Ratings darüber gesprochen, warum er die Neuerung skeptisch sieht und welche Folgen sie für das Versichertenkollektiv haben könnte.

Interview mit Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg
Herr Franke, Sie haben ausführlich zum Thema „Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ recherchiert und Gespräche mit Rückversicherern und Rechtswissenschaftlern geführt. Warum ist eine qualifizierte Beratung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) so wichtig?

Eine qualifizierte Beratung ist essenziell, da sie sicherstellt, dass die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden im Mittelpunkt stehen. Das beginnt mit einer gründlichen Ermittlung der Kundenwünsche, um das passende Produkt zu identifizieren. Mich hat insbesondere die Frage interessiert, ob der Verzicht auf die konkrete Verweisung von Maklern dabei zu berücksichtigen ist. Und wenn ja, in welcher Weise.

Fangen wir mit grundsätzlichen Überlegungen zum Beratungsgespräch an. Der BU-Markt befindet sich schon viele Jahre in einem Leistungswettbewerb. Wie steht es um die finanzielle Realisierbarkeit einer BU für viele Kunden?

Das ist ein heikles Thema. Viele Kunden schließen BU-Verträge mit pauschalen Rentenhöhen von 500 oder 1.000 Euro ab, was in der Realität oft nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. Hier sehen wir eine Diskrepanz zwischen der idealen Absicherung und den finanziellen Möglichkeiten der Kunden. Diese Diskrepanz kann sich durch den Verzicht auf die konkrete Verweisung noch verschärfen. Wir sehen aber auch Schwächen in der Beratung, denn zu niedrige BU-Renten bringen kaum Vorteile. Es sei denn, man sieht die Entlastung der Sozialsysteme als einen Vorteil an.

Sie spielen auf die Anrechnung der BU-Rente auf beispielsweise das Bürgergeld an?

Richtig. Bei solch niedrigen Renten wird offensichtlich keine Szenariobetrachtung angestellt und die Anrechenbarkeit von BU-Renten auf die Sozialleistungen außen vorgelassen. Diese Diskrepanz führt regelmäßig zu einer mangelhaften Absicherung, die nicht nur die Kunden in eine schwierige Lage bringen, sondern für Makler auch Haftungsprobleme mit sich bringen kann.

Gibt es Alternativen zur BU, die vielleicht kostengünstiger sind?

Ja, die Grundfähigkeitsversicherung und die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Vor allem die private EU wird zu selten in Betracht gezogen. Sie ist für viele eine kostengünstigere Option, bietet aber dennoch eine wichtige Absicherung. Beispielsweise ist die Psyche vergleichbar gut abgesichert wie bei der BU. Der Schwerpunkt sollte auf einer Beratung liegen, die die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigt und den Kunden über die Konsequenzen seiner Entscheidungen informiert.

Haben Sie eine Faustformel für das Verhältnis von Absicherungsqualität und Absicherungshöhe?

Allerdings. Der neuralgische Punkt ist die Anrechenbarkeit der BU-Rente auf die Sozialleistungen. Daher macht eine Absicherung der Arbeitskraft erst ab einer bestimmten Rentenhöhe Sinn. Diese Höhe muss im Einzelfall errechnet werden, aber in jedem Fall muss sich auch nach Anrechnung auf Sozialleistungen eine spürbare Verbesserung der finanziellen Absicherung im Leistungsfall ergeben. Wenn das Budget für eine ausreichend hohe BU-Rente nicht ausreicht, dann ist beispielsweise eine private EU in angemessener Höhe der bessere Rat. Auch wenn die Leistungen erst bei einem entsprechenden Erkrankungsgrad greifen.

Der Versicherer HDI etwa launchte zu Beginn dieses Jahres eine Neuerung in seinen BU-Bedingungswerken, nämlich der Verzicht auf die konkrete Verweisung. AssCompact hatte darüber kürzlich mit HDI und einem Rechtsexperten gesprochen. Welche Implikationen hat diese Neuerung in der BU aus Ihrer Sicht?

Auf den ersten Blick stellt der Verzicht eine Leistungserweiterung dar, was aus Kundensicht zu begrüßen wäre und damit auch für Makler eine Rolle spielt. Immerhin ist es entscheidend, dass Kunden die bestmögliche Option für ihre Situation wählen können.