Die im Bundesverband Crowdfunding e.V. zusammengeschlossenen Plattformen haben jetzt verbindliche Standards beschlossen, um zukünftig die Übermittlung der Information der Unternehmen und Projektinhaber an ihre Crowdinvestoren signifikant zu verbessern. Mit diesen neuen Reporting-Richtlinien wird der Verbraucherschutz weiter optimiert.
Halbjährliche Berichterstattung
Die vom Verband vorgelegte Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträger an ihre Investoren halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet alle drei Monate, spätestens jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten. Die Standards gelten bindend für alle Angebote, die ab dem 01.01.2017 auf die Mitgliedsplattformen gestartet sind.
Plattformübergreifende Zeiträume und Reporting-Inhalte
Die Investoren sollen bei allen Mitgliedsplattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über Unternehmens- und Projektrelevante Daten erhalten. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesverband Crowdfunding eine Vorlage für das Reporting der Unternehmen und Projektträger auf den Plattformen an die jeweiligen Investoren entwickelt. Sie setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings und unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen nach Art der Crowdfinanzierung.
Verbesserte Transparenz
Die Informationen sollen es den Anlegern ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens soll dabei in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden. Die Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf schlüssig sein. Zusätzlich verpflichten die Plattformen ihre Vertragspartner auch dahingehend, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden.
Weitere Standards in Planung
„Die gemeinsamen Standards beim Investoren-Reporting sind für uns der Ausgangspunkt, um weitere Aspekte im Crowdfunding-Prozess zu standardisieren – wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Vermögensanlage-Informationsblatt“, kündigt Tamo Zwinge, Vorstand Bundesverband Crowdfunding bereits heute an. (mh)
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