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8. März 2019
Bundestag erörtert 34f-Aufsicht und Übergangsfristen für FinVermV

Bundestag erörtert 34f-Aufsicht und Übergangsfristen für FinVermV

Die Bundesregierung strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin an. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Zudem prüft sie die Notwendigkeit von Übergangsfristen bei der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

Knapp 38.000 Vermittler sind Stand 2019 im Besitz einer Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung, vermitteln also Finanzanlagen. Die Zahl ist im Vergleich zu den Vorjahren stetig gestiegen und der Trend scheint anzuhalten. Gleichzeitig sinkt die Zahl der reinen Versicherungsvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34d GewO. Die Finanzaufsicht über Finanzanlagenvermittler obliegt bis dato den IHK sowie Gewerbeämtern. Im letzten Jahr sorgte folgende Aussage im Koalitionsvertrag für Aufregung in der Vermittlerbranche: 34f-Vermittler sollen genau wie 34d-Vermittler unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden.

BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler: Bundesregierung äußert sich erstmals zu Plänen

Jetzt hat die Bundesregierung erstmals Näheres über den Prozess, der diese Entscheidung vorantreibt, preisgegeben. In Ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die AssCompact vorliegt, gibt sie an, dass sie eine „zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin“ anstrebt. Konkrete Punkte zur Umsetzung sowie zum Zeitplan würden die entsprechenden Ressorts derzeit intern erörtern.

Hochwertige, einheitliche Aufsicht angesichts der MiFID II-Anforderungen nötig

In dem Dokument äußert sich die Bundesregierung erstmals auch genauer zu den Gründen für den beabsichtigten Aufsichtswechsel: Die rechtliche Situation für Finanzanlagenvermittler sei durch die Richtlinie MiFID II „deutlich umfangreicher und komplexer“ geworden. Durch eine Aufsicht durch die BaFin könne eine einheitliche und qualitativ hochwertige Aufsicht hergestellt werden. Bisher sei die Aufsicht „stark zersplittert“, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung hofft außerdem, dass das Fachwissen der BaFin zur Überwachung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu Synergieeffekten hinsichtlich der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler führt.

Vermittler werden an Kosten beteiligt

Auf die Fragen der FDP zu zusätzlichen Personalkosten durch eine Übertragung der Aufsicht auf die BaFin, will die Bundesregierung noch nichts antworten: Die konzeptionellen Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung würden noch andauern. Allerdings, so heißt es in dem Papier weiter, ist davon auszugehen, dass die beaufsichtigten Vermittler an den Kosten beteiligt werden: Die BaFin sei umlagefinanziert, weshalb die Kosten über Gebühren und Umlagen auf die Beaufsichtigten umgelegt würden. Informationen zu der Gefahr einer Marktkonsolidierung durch den Aufsichtswechsel liegen der Bundesregierung nicht vor.

FinVermV: Bundesregierung prüft Übergangsfristen

Erhellendes enthält die Antwort auch zum Zeitplan der noch immer nicht final verabschiedeten Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV): Die Bundesregierung prüft derzeit, inwiefern Übergangsfristen für die neuen Anforderungen aus der FinVermV erforderlich sind. Dies dürfte insbesondere im Hinblick auf die geforderte Aufzeichnungspflicht für telefonische Beratungsgespräche (Taping) interessant sein. Übergangsfristen wurden von weiten Teilen der Branche sowie etlichen Vermittlerverbänden gefordert. Die FinVermV soll laut der Antwort innerhalb des ersten Halbjahres 2019 im Bundesrat beschlossen werden. (tos)

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