Ende Februar hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/909) für die Riester-Rente interessiert und ihrer Anfrage die Vorbemerkung vorangestellt, die Riester-Rente erreiche heute deutlich zu wenige derjenigen, die vom Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus betroffen seien. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie sich der Vertragsbestand bei den verschiedenen Formen der Riester-Rente entwickelt hat, wie die Renditen sind und wie viele Versicherte ihre Verträge ruhend gestellt haben.
Entwicklung der Zahlen seit 2008 positiv
Aus der Antwort (19/1207), die die Bundesregierung nun gegeben hat, geht hervor, dass sich die Zahl der Riester-Verträge positiv gestaltet: Waren im Jahr 2008 noch 12,248 Millionen Verträge abgeschlossen worden, so stieg die Zahl bis Ende des 3. Quartals 2017 auf 16,535 Millionen an. Etwa jeder fünfte davon ist allerdings ruhend gestellt und wird nicht mehr bespart. Bei den meisten Verträgen (10,791 Millionen) handelt es sich laut Bundesregierung um Versicherungsverträge. Mit weitem Abstand folgen Investmentfondsverträge (3,245 Millionen), Wohn-Riester und Eigenheimrenten (1,751 Millionen) sowie Banksparverträge (748.000).
Die im Alterssicherungsbericht 2016 genannten Verwaltungskosten für die geförderte ergänzende Altersvorsorge in Höhe von 10% der eingezahlten Beiträge hält die Bundesregierung für „angemessen und sachgerecht“. Was die Renditen betrifft, verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund: Die interne Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung liege nach den aktuellsten Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aus dem Jahr 2013 für die derzeitigen Rentenzugänge bei etwa 3%. Auch für künftige Rentenzugänge bleibe die Rendite danach mit Werten zwischen 2% und 3% deutlich positiv.
Erhöhung der Grundzulage soll Anreize schaffen, volle Zulagenförderung zu erlangen
Dass möglichst viele Personen, gerade auch diejenigen mit geringen Einkommen, in vollem Umfang von der Zulagenförderung profitieren können, bleibe ein Anliegen der Bundesregierung, wie diese in ihrer Antwort betont. Eine volle Zulagenförderung von 100% erhält eine förderberechtigte Person, wenn der hierfür erforderliche Mindesteigenbeitrag – der sich in der Regel aus 4% des maßgebenden Einkommens abzüglich der vollen Zulage errechnet – geleistet wird. Die Ursachen, warum der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erbracht werde, seien aber sehr unterschiedlich. So könne es beispielsweise sein, dass die von den zulageberechtigten Personen zu leistenden Mindesteigenbeiträge nicht angepasst werden, wenn sich das maßgebende Einkommen oder die Familienverhältnisse ändern. In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Grundzulage ab dem Jahr 2018 von 154 Euro auf 175 Euro erhöht worden sei, um die Attraktivität der Riester-Rente insgesamt weiter zu steigern. Diese Erhöhung um mehr als 13,5% hält die Bundesregierung für einen Anreiz, die volle Zulagenförderung zu erlangen.
Statistik zur Riester-Förderung online abrufbar
Die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthält den Hinweis, dass das Bundesministerium der Finanzen seit 2018 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt. Diese Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt und ist hier abrufbar.
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