Nach monatelangem Warten ist der Weg für das Inkrafttreten der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) frei. Nachdem die Verordnung in ihrer endgültigen Fassung bereits Ende September den Bundestag passierte, hat sie nun auch die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.11.2018 die VersVermV verabschiedet. Die Verordnung setzt die am 23.02.2018 in Kraft getretene europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) in deutsches Recht um.
Mit Spannung hatte die Branche die deutsche Verordnung erwartet. Der Bundestag hatte sich bei der Verabschiedung des IDD-Umsetzungsgesetzes ein Mitspracherecht vorbehalten. Deshalb war die Verordnung auf der Tagesordnung des Bundestags gelandet.
Mit der neuen Verordnung gilt nun beispielsweise die Weiterbildungspflicht von Vermittlern über 15 Zeitstunden pro Jahr. Strittig war dabei bis zuletzt, wie die Überprüfung erfolgen soll. Nun wird es nur anlassbezogene Kontrollen der Vermittler geben. Lernerfolgskontrollen sind nur bei Formen des Selbstlernens vorgesehen. (tk)
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