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Steuern & Recht
9. Januar 2019
Bestandsübertragung: Der Papa wird’s schon richten

Bestandsübertragung: Der Papa wird’s schon richten

Erinnern Sie sich noch an Peter Alexander? Wenn nein, dann gehören Sie eher zur Generation der potenziellen Nachfolger, vermutet Andreas Grimm vom Resultate Institut. Würden Sie Peter Alexander noch gut kennen, dann würden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit heute eher schon an den Verkauf Ihres Maklerunternehmens denken – vorausgesetzt, Sie sind überhaupt Makler.

Ich gebe zu, ich kenne Peter Alexander noch. Vor Kurzem geisterte mir mit etwas ironischem Einschlag der Refrain seines Schlagers „Der Papa wird’s schon richten“ von 1981 durch den Kopf. Ein Makler, der familienintern seine Nachfolge regeln wollte, hatte mir gesagt: „Wissen Sie, ich habe schon alles veranlasst. Ich habe einen Notartermin für die GmbH-Gründung. Da werde ich Geschäftsführer und mein Sohn Angestellter. Ich habe dann das Sagen und alles im Griff! Damit mir ja nichts anbrennt. Ich gebe die Firma doch nicht freiwillig aus der Hand.“

Warum er dann meine Beratung benötige? „Mir geht es eigentlich nur darum, ob ich meinen Bestand aus der Einzelfirma direkt in die GmbH einbringen kann. Sonst muss ich ja 25.000 Euro einzahlen, und das will ich nicht! Egal mit wem ich spreche, da erzählt mir jeder etwas anderes.“

Nicht einen Aspekt isoliert betrachten

Der Makler ist offensichtlich in die gleiche Falle getappt wie viele vor ihm: Ein Aspekt wird isoliert herausgegriffen und dann entschieden und gehandelt. Der eine will ausschließlich Steuern vermeiden, der andere rechtliche Risiken, der dritte Nebenkosten oder die Kapitaleinlage. Andere wiede­rum wollen auf keinen Fall Macht abgeben. Kaum einer betrachtet alle Ziele des Vorhabens und wägt die Konsequenzen gegeneinander ab.

Warum es denn unbedingt eine GmbH sein müsse, war dann eine meiner ersten Fragen. Ob es einen Entwicklungsplan für den Sohn gäbe? Ob er ganz sicher sei, dass der Junior das Unternehmen tatsächlich übernehmen wolle? Ob der Sohn die Anteile vom Vater später kaufen, erben oder geschenkt bekommen solle? Ob es andere Geschwister gäbe, die zumindest monetäre Interessen haben könnten? Ob denn die Altersvorsorge des Vaters schon geregelt sei? Ob die GmbH dauerhaft seine Rente bezahlen müsse und ob sich der Junior dieser Tatsache schon bewusst sei?

Unabsichtlicher Unfrieden

Nicht selten säen Unternehmer unabsichtlich Unfrieden zwischen den Kindern, weil sie einsam entscheiden und eines der Kinder später meint, übervorteilt worden zu sein. Genauso stehen viele Inhaber vor den Scherben ihrer Pläne, wenn die Kronprinzessin die Nachfolge unerwartet ablehnt, weil sie erkennt, dass sie den Senior über Jahrzehnte mitversorgen soll, oder „Mr. Right“ in ihr Leben tritt und die Prioritäten sich dadurch verschieben.

Am Ende unserer kurzen Unterhaltung war klar: Der Papa wird jetzt erst einmal doch nichts richten, sondern den Notartermin absagen. Wir werden mit ihm seine Ziele und später auch mit seinem Sohn und eventuell dessen Geschwistern ganz offen alles durchsprechen. Die Entscheidungen wird natürlich der Papa treffen. Er wird sich aber für eine Lösung entscheiden können, die auf einem breiten Fundament steht. Vielleicht wird er etwas von seiner Machtfülle gezielt und schrittweise abgeben. Vielleicht wird es am Ende tatsächlich eine GmbH werden. Ob die GmbH dann allerdings als Sachgründung entsteht oder aus einer Unternehmensumwandlung, wird man zu gegebener Zeit diskutieren. Wir werden das mit dem Papa zusammen schon richten.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2019, Seite 104.

Der Bestandsmarktplatz ist eine gemeinsame Initiative von AssCompact und dem Resultate Institut. Resultate-Gründer Andreas Grimm beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung.
 
Ein Artikel von
Andreas W. Grimm