Falls beim Grillen jemand schuldhaft zu Schaden kommt und der Verursacher nicht mit seinem Privatvermögen haften will, ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar – auch unabhängig von der Grillsaison. Was viele nicht wissen: „Wenn alle am Grillfest Beteiligten sich darüber einig sind, das Grillfeuer mit Spiritus & Co. zu beschleunigen und es kommt dann zu einem Unfall mit Geschädigten, haften auch diejenigen, die nicht selbst den Spiritus in die Flammen gegossen haben“, darauf weist Bianca Boss, Pressereferentin beim BdV, hin. Und es reicht dabei nicht aus, einfach darauf hinzuweisen, den Brandbeschleuniger besser nicht einzusetzen. Laut Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 129/08) muss man in diesem Fall selbst aktiv einschreiten, um die Gefahr abzuwenden. Tut man dies nicht, können alle Beteiligten haftbar gemacht werden, wenn es zu einem Grillunfall kommt.
„Kann jedoch keinem der beteiligten Grillfreunde ein Verschulden an einem Personen- oder Sachschaden nachgewiesen werden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Das kann sehr teuer werden. Zur Absicherung von Hab und Gut und der eigenen Gesundheit ist es sinnvoll, mit eigenen Versicherungen vorzusorgen“, so Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV.
Die Hausratversicherung zahlt zum Beispiel, wenn der eigene Pullover oder der eigene Sonnenschirm in Flammen aufgehen. Sie übernimmt den entstanden Schaden sogar zum Neuwert. „Sie entschädigt selbst dann, wenn das Unglück außerhalb des eigenen Grundstücks geschieht, etwa bei Freunden oder am Picknick-Platz“, informiert Bianca Boss.
Bleibt es nicht nur beim Verlust von Pullover oder Schirm, sondern verletzen die Flammen Personen, dann hilft eine Berufsunfähigkeits- sowie Unfallversicherung. (sg)
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