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15. April 2025
Insolvenzen führen zu mehr Sicherungsfällen beim PSVaG
bAV: Insolvenzen führen zu mehr Sicherungsfällen beim PSVaG

Insolvenzen führen zu mehr Sicherungsfällen beim PSVaG

2024 verzeichnete der Pensions-Sicherungs-Verein mehr Sicherungsfälle aufgrund steigender Firmeninsolvenzen. Der Anstieg des Schadenvolumens fiel jedoch moderater aus, da in einigen Fällen die bAV an die Arbeitgeber zurückübertragen werden konnte.

Im Jahr 2024 machte sich die steigende Zahl an Firmeninsolvenzen auch beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bemerkbar. Die Zahl der Insolvenzen, für die der PSVaG leistungspflichtig wurde, stieg auf 504 Sicherungsfälle – ein Anstieg von 21% gegenüber dem Vorjahr, in dem 417 Fälle verzeichnet wurden. Gleichzeitig ging die Zahl der neu abzusichernden Versorgungsberechtigten von 61.900 im Vorjahr auf 48.600 zurück.

Sozialpolitischer Auftrag des PSVaG

Der PSVaG ist gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Ende 2024 waren dort 103.050 Arbeitgeber gemeldet, insgesamt standen über 14 Millionen Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz. Dabei handelte es sich um 4,7 Millionen Rentner und 9,6 Millionen Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften.

Schadenvolumen um 10% gestiegen

Das Schadenvolumen des PSVaG ist 2024 von 631 Mio. Euro auf 703 Mio. Euro gestiegen und lag damit gut 10% über dem Vorjahreswert. Durch erfolgreiche Rückübertragungen der bAV in 51 Fällen – bei denen insolvente Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb fortführen konnten – wurde das Schadenvolumen spürbar reduziert. Zusätzlich minderten Rückflüsse aus Insolvenzforderungen in Höhe von 162 Mio. Euro den finanziellen Aufwand.

Der PSVaG leistete im Jahr 2024 direkte Zahlungen in Höhe von 74 Mio. Euro an Versorgungsberechtigte. Darüber hinaus erbrachte das Konsortium, über das der PSVaG Rentenleistungen absichert, Zahlungen in Höhe von 847 Mio. Euro.

Weitere Entwicklungen

Der Beitragssatz lag im 2024 bei lediglich 0,4 Promille und damit deutlich unter dem Vorjahreswert von 1,9 Promille. Möglich wurde dieser niedrige Satz durch zuvor gebildete Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen sowie durch ein günstiges Kapitalmarktumfeld. Ohne diese entlastenden Faktoren hätte der Beitragssatz bei rund 2 Promille gelegen.

Insolvenzanträge aus den letzten Monaten des Jahres 2024 wurden nicht mehr rechtzeitig eröffnet, um noch ins alte Jahr zu fallen. Dennoch konnten 327 Mio. Euro in die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen eingestellt werden – ein Betrag, der sich beitragssenkend auf das Jahr 2025 auswirken wird.

Aktuell verläuft das Schadengeschehen laut PSVaG auf dem Niveau des Vorjahres. Im weiteren Jahresverlauf rechnet der Verein jedoch angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage mit einem Anstieg der Insolvenzen. (bh)