So hat die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e.V. am 10.04.2014 einen eigenen Verhaltenskodex veröffentlicht. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, diesen für sich als verbindlich anzuerkennen. Allerdings erfolgt der Beitritt auf freiwilliger Basis. Der IGVM-Verhaltenskodex fasst die wesentlichen gesetzlichen und durch Rechtsprechung normierten Grundlagen der Zusammenarbeit von Versicherungsmaklern und deren Kunden hinsichtlich Rechtsstellung, Pflichten, Vertragsgrundlagen, Beratung, Umdeckungen, Dokumentation, Schadenhilfe, Datenschutz, Geldwäsche sowie Aus- und Fortbildung zusammen. Gleichzeitig tritt die IGVM mit der eigenen Ausarbeitung dem GDV-Verhaltenskodex entgegen. Der Verband sieht in dem GDV-Kodex einen Eingriff in die Versicherungsmaklerbetriebe und wehrt sich insbesondere gegen Nachträge zu Courtagezusagen, die den GDV-Kodex zum Inhalt haben.
Im versicherungstip („vt“ 18/14) kündigte der 1. Stellvertretende Vorsitzende der IGVM, Wilfried E. Simon, zudem weitere Schritte an: Verstöße gegen die Verhaltensregeln des IGVM sollen demnach auch angemessen geahndet werden. Auf der Jahreshauptversammlung im September sollen die Einführung einer Rechtsordnung mit einem Sanktionskatalog und die Einrichtung einer verbandseigenen Schlichtungsstelle diskutiert werden.
AfW stellte am Montag ebenfalls einen Kodex vor
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat nun in dieser Woche reagiert und einen eigenen Versicherungsvermittlerkodex vorgestellt. Dieser enthält elf Punkte, darunter die Themen Vergütung, Umdeckung, Compliance und Weiterbildung. Die Inhalte basieren einerseits auf der Fortführung des bereits 2002 entworfenen Wohlverhaltenskodex der damaligen „Aktionsgemeinschaft der Finanzdienstleisterverbände (AGFin)“, in der verschiedene Vermittlerverbände organisiert waren. Andererseits basiert er auf dem derzeit „kursierenden sogenannten Basis-Kodex“, wie der AfW mitteilt.
In dem Zusammenhang weist der Verband darauf hin, dass er nicht an dem Basis-Kodex, auf den sich mittlerweile einige Versicherer in der Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermittlern berufen, mitgearbeitet habe. Damit würden die 1.700 im AfW organisierten Vermittler und Vermittlerunternehmen unberücksichtigt bleiben. Wie es in einer Stellungnahme heißt, hält der AfW zudem „einen nicht unabhängig überprüfbaren Kodex, der dazu noch fast ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften in anderen Worten widergibt, für wenig dringend. Ein solcher Kodex ist eher Augenwischerei.“ Dennoch wolle man den AfW-Mitgliedern die Arbeit mit Versicherungsunternehmen erleichtern und habe deshalb seinen Mitgliedern nun einen eigenen Kodex an die Hand gegeben.
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