Zum Start in die Wintersportsaison geben Fachleute der ARAG Versicherung Tipps zur optimalen Absicherung für das anstehende Skivergnügen. So empfehlen die ARAG-Experten den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung, wenn es zum Skiurlaub ins Ausland geht, etwa zu den europäischen Nachbarn. Gesetzlich Krankenversicherte haben zwar generell auch in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in einigen weiteren Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, Anspruch auf eine medizinisch notwendige Behandlung. Erstattet werden jedoch nur die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vertragssätze, also das, was von der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Die Auslandskrankenversicherung aber zahlt die Differenz zwischen diesen Vertragssätzen und den tatsächlich entstandenen Kosten.
Kosten für Rücktransport oder Heli-Einsatz
Ohne Auslandskrankenschutz kann eine notwendige Bergung oder Rettung per Helikopterflug vom Berg ins Tal kostspielig werden: In Österreich werden diese Kosten beispielsweise nicht oder nicht komplett vom heimischen Versicherer erstattet, so dass auch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung daher außen vor ist. Ist nach einem Skiunfall eine ambulante oder stationäre Behandlung erforderlich, können zudem erhebliche Zuzahlungen anfallen, was eine entsprechende Absicherung im Vorfeld ratsam macht.
Nicht ohne Haftpflicht ins Pistenvergnügen
Zwar ereignen sich die meisten Pistenunfälle ohne Beteiligung von anderen Skifahrern, aber dennoch ließen sich in der Saison 2015/16 über 15% aller Verletzungen auf Kollisionen zurückzuführen. Dies hat eine Unfallanalyse der ARAG in Zusammenarbeit mit der Stiftung Sicherheit im Sport (SiS) ergeben. Daher sollten Wintersportfans nicht ohne eine Haftplichtversicherung in den Urlaub starten, bei der sichergestellt ist, dass sie nicht nur innerhalb Europas gilt und auch Schäden beim Skilaufen abdeckt. Wer nämlich im Falle einer Kollision mit einem anderen Skifahrer die Schuld trägt, auf den kommen unter Umständen hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen zu. Hier ist nicht nur die Rede von den Kosten der medizinischen Behandlung, die die gegnerische Krankenversicherung zurückfordert, sondern es geht ggf. um lebenslange Rentenzahlungen, wenn beim Geschädigten durch den Unfall eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Privater Unfallschutz
Sollte einem Urlauber auf der Piste ein schlimmerer Unfall passieren mit schweren Verletzungen, die Invalidität zur Folge haben, ist es gut, wenn eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Denn die Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für die medizinische Behandlung. Eine Unfallversicherung jedoch zahlt – je nach Vertrag – einen einmaligen Betrag oder eine lebenslange Rente, wenn der Versicherte wegen des Skiunfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Manche Unfallversicherungen kommen auch für die Bergungskosten auf. Ohne Auslandskrankenschutz ist dieser Aspekt zu bedenken, wie die Experten der ARAG anmerken. (tk)
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